Ab März geben erste Kommunen in Bayern statt Bargeld eine Guthabenkarte an Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus. Luther berät den Freistaat im Rahmen des Projekts.
Im November des vergangenen Jahres verständigten sich die deutschen Bundesländer mit dem Bund darauf, dass Geldleistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Zukunft als Guthaben auf einer Bezahlkarte anstatt in bar erfolgen sollen. Während 14 der 16 Länder mit Blick auf das Vergabeverfahren auf gemeinsame Standards setzen, gehen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege. In der Hansestadt Hamburg werden entsprechende Karten seit Mitte Februar verteilt.
Vor wenigen Tagen vermeldete der bayerische Innenstaatssekretär Sandro Kirchner für sein Bundesland einen erfolgreichen Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen Paycenter aus Freising.
Im März startet eine Pilotphase mit der Schwachstellen identifiziert werden sollen. Die Bezahlkarten werden zunächst in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Traunstein und Günzburg sowie in Straubing ausgegeben. Anschließend, angepeilt ist aktuell das zweite Quartal des laufenden Jahres, will man die Karte dann bayernweit einführen.
EC-Karte mit beschränktem Funktionsumfang
Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine EC-Karte, der Funktionsumfang wird aber eingeschränkt. Laut Ministerpräsident Markus Söder werden die Restriktionen der bayerischen Variante "härter" ausfallen als in den anderen Bundesländern.
Bargeldabhebungen sollen demnach bis 50 Euro möglich sein, Online-Shopping, Auslandsüberweisungen oder die Teilnahme an Glücksspielen sind ausgeschlossen. Zudem wird der Einsatz der Karte auf das nähere Umfeld der jeweiligen Unterkunft beschränkt.
Von der Umstellung versprechen sich die Bundesländer eine Eindämmung von Leistungsmissbrauch, Schlepperkriminalität und unkontrollierter Zuwanderung. Kritiker, darunter auch die Organisation Pro Asyl, sehen in der Einführung der Bezahlkarte vorrangig ein "Diskriminierungsinstrument" das Geflüchtete abschrecken soll.
Ein Team der Kanzlei Luther hat den Freistaat Bayern zu den vergabe- und zahlungsverkehrsrechtlichen Aspekten des gesamten Projekts beraten. Die Federführung lag bei Partner Tobias Osseforth. Ein Inhouse-Team des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration deckte den Bereich Sozial- und Asylbewerberleistungsrecht ab.
Luther für den Freistaat Bayern:
Tobias Osseforth (Partner, Vergaberecht, Federführung)
Caroline Ackermann (Counsel, Vergaberecht)
Dr. Stephen Lampert (Counsel, Vergaberecht)
Jenny Schindler (Associate, Vergaberecht)
Dr. Florian Hensel (Associate, Vergaberecht)
Dr. Rolf Kobabe (Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht)
Daniel Latta (Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Inhouse Recht):
Dr. Heike Jung (Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht)
Daniel Waidelich (Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht)
Matthias Dinger (Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht)
Angela Eichenseer (Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht)
Jonas Knapp (Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Asylbewerberleistungsrecht)
Gabriel Rackl (Datenschutzrecht)
Ines Friemel (Vergaberecht)
Maximilian Herbst (Vergaberecht)
Vergabeverfahren abgeschlossen: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53986 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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