Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer zieht in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter vor den Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates Kalifornien.
Es handelt sich um das Verfahren, in dem der Krebspatient Dewayne Johnson Bayer verklagt hatte. Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und Strafschadensersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018 zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,2 Millionen Euro) gesenkt.
Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Ein Gang vor den Obersten Gerichtshof Kaliforniens war daher erwartet worden.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts stehe im Konflikt mit dem Bundesrecht, argumentierte Bayer im Zuge der Einreichung des Berufungsantrages am Dienstag (Ortszeit) in San Francisco. Der Oberste Gerichtshof soll nun klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird.
Denn: Das Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammenhang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Glyphosat-Streit in den USA: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42673 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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