Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat zwei Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sechs Netzanbindungsleitungen für die Anbindung von Offshore-Windparks-Clustern in der Ostsee durchgeführt.
Frank-Rainer Töpfer
Baker & McKenzie hat als Projekt-Manager nach § 43 g Energiewirtschaftsgesetz das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bei den beiden Planfeststellungsverfahren beraten.
Die Nutzung dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit erfolgte auf Wunsch und auf Kosten des Vorhabenträgers. In den Verfahren geht es um die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sechs Netzanbindungsleitungen für die Anbindung von Offshore-Windparks-Clustern in der Ostsee. Das Energieministerium in Schwerin erteilte diese Woche dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz nunmehr die zweite Genehmigung für das Projekt.
Das Projekt dient der Netzanbindung der Cluster "Westlich Adlergrund" und "Arkonasee" und umfasst die Errichtung der Netzanschlüsse für die im Cluster in Planung befindlichen Windparks Wikinger und Arkonabecken Südost.
Dr. Frank-Rainer Töpfer, Partner des Berliner Baker-Büros, kommentierte: "Als erste Kanzlei konnten wir das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Funktion des Projekt-Managers nach § 43g EnWG auch bei der Planfeststellung für die Seetrasse im Greifswalder Bodden unterstützen. Die Netzanbindungen stellen eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern dar."
Die Kabeltrassen des Projektes sind insgesamt rund 90 Kilometer lang und enden an Land im 50Hertz-Umspannwerk Lubmin. Der jetzt erteilte Planfeststellungsbeschluss ermöglicht den Bau der Seetrasse. Der Bau ist mit umfangreichen Umweltauflagen belegt und soll im Herbst 2015 starten. Die Netzanbindungsleitungen sollen Ende 2018 in Betrieb gehen.
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH mit Sitz in Berlin ist ein deutscher Übertragungsnetzbetreiber mit den Netzgebieten in Hamburg und Ostdeutschland.
Das Baker-Team berät regelmäßig Mandanten im Bereich Erneuerbare Energien. Im März 2015 hatte Baker & McKenzie nach eigenen Angaben als erste Kanzlei in der Funktion als Projekt-Manager nach § 43 g Energiewirtschaftsgesetz das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bei dem Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit der Landtrasse beraten.
Baker & McKenzie für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Frank-Rainer Töpfer, Federführung, Öffentliches Recht, Partner, Berlin
Dr. Janet Butler, Öffentliches Recht, Counsel, Berlin
Dr. Mirka Senke, Öffentliches Recht, Associate, Berlin
Dr. Andreas Schulz, Öffentliches Recht, Associate, Berlin
Baker & McKenzie: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16206 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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