Die Taschenmesserfirma Victorinox und die Schweizer Armee haben ihren Markenrechtsstreit beigelegt. Damit ist eine Schadensersatzforderung der Armee von umgerechnet rund 870.000 Euro vom Tisch.
In dem Streit ging es um die Frage, ob Victorinox in den USA unter der Marke "Swiss Military" oder "Swiss Army" Produkte verkaufen darf oder nicht. Die Armee meinte: Nein, denn sie habe das Recht auf die Marke. Sie forderte von dem Familienunternehmen Schadensersatz in Höhe von einer Million Schweizer Franken, umgerechnet rund 870.000 Euro.
Victorinox machte dagegen geltend, die Marke "Swiss Army" habe ihr schon immer gehört und die Armee habe das nie beanstandet. Victorinox beliefert die Armee seit vielen Jahren unter anderem mit den bekannten roten Taschenmessern. Tatsächlich begann die Schweizer Armee erst vor fünf Jahren, Markenverletzungen rigoros zu verfolgen.
Am Freitag einigten beide Seiten sich nun darauf, dass die Armee die Marke in den USA registrieren kann, Victorinox aber einen langfristigen Lizenzvertrag "zu marktüblichen Bedingungen" erhält, um unter dem Markennamen Parfümwaren in den USA und Kanada zu verkaufen.
Hintergrund: Swissness-Gesetzgebung
Hintergrund des Markenstreits sind Bemühungen der Schweiz, die Hinweise auf Schweizer Ursprung von Waren oder Dienstleistungen streng zu reglementieren. Im Rahmen der sogenannten Swissness-Gesetzgebung sind im vergangenen Jahr Änderungen unter anderem im Markenschutzgesetz und im Wappengesetz in Kraft getreten. "Herkunftsbezeichnungen wie 'Schweiz', 'Swiss made' und ähnliches, aber auch Bildzeichen wie das Schweizer Kreuz oder das Bild des Matterhorns dürfen nur noch unter strengen Kriterien benutzt werden", sagt der Markenrechtler Christian Hertz-Eichenrode von der Kanzlei FPS in Hamburg. Einen Bestandsschutz für bereits eingeführte Produkte gebe es jedoch nicht.
Das Schweizer Markenschutzgesetz sieht Hertz-Eichenrode zufolge unterschiedliche Kriterien für Naturprodukte, Lebensmittel und industrielle Produkte sowie Dienstleistungen vor. "Für Käse und andere Milchprodukte muss zum Beispiel die Milch in der Schweiz erzeugt worden sein." Geographische Herkunftsangaben können als "geographische Marke" im Markenregister eingetragen werden und damit in der Schweiz und über eine internationale Registrierung dann auch im Ausland geschützt werden, so Hertz-Eichenrode weiter.
ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa
Streit um Marke "Swiss Military": . In: Legal Tribune Online, 22.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31629 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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