Eine Gruppe von Arbeitsrechtlern aus Wirtschaftskanzleien hat sich zum "Eberbacher Kreis" zusammengeschlossen. Die Runde will sich der betrieblichen Altersversorgung annehmen und zur Weiterentwicklung dieses Rechtsgebiets beitragen.
Aufgrund der starken Veränderungen in den Alterssicherungssystemen erfährt die betriebliche Altersversorgung (bAV) derzeit einen erheblichen Bedeutungszuwachs. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will noch in diesem Herbst ein neues Rentenkonzept vorstellen, in dem die bAV eine Schlüsselrolle einnehmen wird. In den nächsten Wochen wird mit der Vorlage des Entwurfs für ein "Betriebsrentenstärkungsgesetz" gerechnet. Einige Wirtschaftskanzleien haben sich vor diesem Hintergrund bereits strategisch aufgestellt und ihre Arbeitsrechtspraxen personell verstärkt.
Zudem hat sich, wie nun erst bekannt wurde, bereits am 22. September 2016 der Eberbacher Kreis gegründet, dem bekannte Arbeitsrechtler von wirtschaftsberatenden nationalen und internationalen Kanzleien angehören, die sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig sowohl beratend als auch forensisch mit der bAV beschäftigen. Darunter sind etwa Anwälte von Allen & Overy, Gleiss Lutz und Beiten Burkhardt.
Ein Ziel: Das Rechtsgebiet weiterentwickeln
Der Eberbacher Kreis hat es sich zum Ziel gesetzt, Erfahrungen auszutauschen und zu aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie in der bAV-Praxis Stellung zu nehmen. Auch wolle man Vorschläge zur Weiterentwicklung dieses Rechtsgebiets unterbreiten.
Im Rahmen der Gründungssitzung wurde Dr. Marco Arteaga, Partner bei DLA Piper, zum Sprecher des Kreises gewählt. Arteaga erstellte in diesem Jahr zusammen mit Prof. Dr. Peter Hanau von der Universität zu Köln für das BMAS ein Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung des "Sozialpartnermodells Betriebsrente".
"In seiner Gründungssitzung hat der Eberbacher Kreis die wesentlichen Reformelemente erörtert, die in der Fachwelt bereits seit Monaten intensiv diskutiert werden", sagt Arteaga. "Wir erwarten große Impulse für die Verbreitung der bAV, falls diese tatsächlich durch die Schaffung einer 'reinen Beitragszusage' künftig für den Arbeitgeber mit einer Haftungsbeschränkung versehen werden kann."
Die Mitglieder des Kreises rechnen allerdings damit, dass die mit den geplanten "reinen Beitragszusagen" einhergehende vollständige Budget- und Kostensicherheit in der Praxis noch bedeutsamer sein könnte als die Haftungsbeschränkung.
Die Mitglieder des Eberbacher Kreis:
Dr. Marco Arteaga, Partner, DLA Piper
Dr. Martin Diller, Partner, Gleiss Lutz
Dr. René Döring, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Christian Hoefs, Partner, Hengeler Mueller
Tobias Neufeld, Partner, Allen & Overy
Dr. Christian Reichel, Partner, Baker & McKenzie
Dr. Nicolas Rößler, Partner, Mayer Brown
Dr. Johannes Schipp, Partner, T/S/C Fachanwälte
Dr. Elmar Schnitker, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Annekatrin Veit, Counsel, DLA Piper
Christian Freiherr von Buddenbrock, Partner, Beiten Burkhardt
Arbeitsrechtler gründen "Eberbacher Kreis": . In: Legal Tribune Online, 11.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20822 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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