Die Revision vor dem BGH im Strafprozess gegen Alexander Falk ist neu terminiert. Nach Angaben des Gerichts wird ab dem 6. Juli verhandelt. Falk wird Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.
Der Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk soll am 6. Juli am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden (Az. 2 StR 142/21). Das teilte die Pressestelle des BGH in Karlsruhe am Dienstag mit. Ein erster Termin am 27. April war kurzfristig ausgefallen, weil ein Senatsmitglied erkrankte.
In dem Strafverfahren geht es um einen Wirtschaftsanwalt, der im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt durch einen Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden war. Falk soll die Tat in Auftrag gegeben haben.
Das Frankfurter Landgericht hatte ihn im Juli 2020 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt (Urt. v. 09.07.2020; Az. 6340 Js 207925/16). Der heute 52-Jährige hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Seine Verteidigung hat Revision eingelegt. Bis darüber entschieden ist, bleibt Falk frei.
Hintergrund war ein Wirtschaftsprozess in Hamburg, in dem Falk 2008 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung verurteilt worden war. Er hatte Geld aus dem Verkauf des bekannten Stadtplanverlags, den er von seinem Vater geerbt hatte, sehr erfolgreich investiert und war zu einem Star der New Economy avanciert. Der angegriffene Anwalt hatte in einem Zivilprozess um millionenschweren Schadensersatz die Gegenseite vertreten.
dpa/sts/LTO-Redaktion
BGH-Verhandlung zu Ex-Multimillionär wird im Juli nachgeholt: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48326 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag