Nach Diesel-Razzia: Por­sche kann Sich­tung sicher­ge­s­tellter Doku­mente nicht ver­hin­dern

26.06.2018

Im Rahmen des Streits um die Diesel-Razzia hat Porsche eine Niederlage erlitten: Der Widerspruch des Autoherstellers gegen die Sichtung sichergestellter Dokumente wurde vom Gericht abgelehnt.

Porsche kann die Sichtung der Dokumente, die bei der Großrazzia im April dieses Jahres sichergestellt wurden, nicht verhindern. Das Amtsgericht Stuttgart (AG) lehnte einen entsprechenden Widerspruch gegen die Einsichtnahme ab. Porsche akzeptiere die Entscheidung, wie ein Unternehmenssprecher mitteilte. Das Unternehmen habe sich mit dem Widerspruch lediglich etwas Zeit verschaffen wollen, sich selbst einen Überblick über die besagten Unterlagen zu verschaffen. Dieses Vorgehen sei ganz normal, so der Sprecher.

Im April dieses Jahres wurde wegen Betrugsverdachts eine Großrazzia bei Porsche durchgeführt. Insgesamt wurden zehn objekte des deutschen Autobauers durchsucht. Hintergrund waren mögliche Manipulationen bei der Abgasreinigung von Dieselautos, was Porsche jedoch dementierte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konzentrierten sich auf ein Vorstandsmitglied von Porsche und ein "Mitglied des höheren Managments". Bislang stand Porsche nicht im Mittelpunkt der Abgas-Affäre, insbesondere deshalb, weil es alle Diesel-Motoren von Audi bezog.

Im Rahmen der Großrazzia geriet das Unternehmen dennoch ins Visier der Staatsanwaltschaft. Insgesamt 160 Einsatzkräfte durchsuchten die Räume des Autobauers nach "beweiserheblichen Unterlagen". Diese Unterlagen dürfen nun auch von der Staatsanwaltschaft gesichtet und bewertet werden.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Diesel-Razzia: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29393 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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