Das Hamburgische VerfG hat festgestellt, dass der Hamburger Senat eine Kleine Anfrage eines CDU-Bürgerschaftsabgeordneten nicht ausreichend beantwortet und damit seine Rechte verletzt hat. GvW Graf von Westphalen vertrat den Kläger vor Gericht.
Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Roland Heintze hatte 2012 eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Kauf des 25,1-Prozent-Anteils der Energienetze durch die Stadt gestellt, berichtet das Hamburger Abendblatt. Anlass war ein anonymes Schreiben, in dem vor dem Erwerb gewarnt worden war. Heintze wollte daraufhin wissen, wie viele anonyme Schreiben mit welchem Inhalt die Stadt erhalten hat und wie der Senat damit umgeht. Der Senat gab aber nur an, dass es 86 solcher Schreiben gegeben habe und verwies darauf, dass Heintze den Rahmen des Fragerechts überschreiten würde und es sich nicht um eine öffentliche Angelegenheit handele.
Das Hamburgische Verfassungsgericht (VerfG) hat nun einem Antrag von Heintze, vertreten durch GvW Graf von Westphalen, stattgegeben und festgestellt, dass der Senat durch die Auskunftsverweigerung die Rechte des Antragstellers verletzt habe (Urt. v. 28.11.2013, Az. 6/12). In der Entscheidung wird der weite Umfang des Abgeordneten-Fragerechts betont, das nicht nur der Kontrolle der Regierung und der Wahrnehmung der Oppositionsaufgaben diene, sondern auch dem allgemeinen Informationsbedürfnis des Abgeordneten. Um seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können, bedürfe der Abgeordnete grundsätzlich umfassender Sachinformationen. Hierunter fielen auch Informationen über den Umgang der Verwaltung mit anonymen Schreiben.
GvW Graf von Westphalen für Roland Heintze
Dr. Ronald Steiling, Öffentliche Recht, Partner, Hamburg
Senat Hamburg
Ralf Kleindiek, Staatsrat der Justizbehörde (laut Medieninformationen)
GvW Graf von Westphalen / Justizbehörde Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10240 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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