Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine Klage gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des neuen Vattenfall-Kraftwerks Klingenberg abgewiesen. Vattenfall wurde in dem Verfahren von Redeker Sellner Dahs vertreten.
Olaf Reidt
Die Kläger, Eigentümer nahe gelegener, gewerblich genutzter Grundstücke, hatten die Rechtswidrigkeit der Genehmigung aufgrund einer fehlerhaften Umweltverträglichkeitsprüfung, der Gefahr einer Beeinträchtigung ihrer Grundstücke durch insbesondere tieffrequente Betriebsgeräusche sowie einer drohenden Verschattung durch Dampfschwaden geltend gemacht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Klagen gegen die Genehmigung zurück.
Vattenfall plant auf dem brach liegenden Gelände der früheren Gaskokerei Köpenicker Chaussee 40-41 im Berlin-Rummelsburg ein ergasbefeuertes Gas- und Dampfturbinen-Heizkraftwerk zur Erzeugung von Elektrizität und Fernwärme. Das neu geplante Kraftwerk soll das bestehende, mit Braunkohle betriebene Heizkraftwerk Klingenberg ersetzen.
Redeker Sellner Dahs für Vattenfall
Prof. Dr. Olaf Reidt, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Partner, Berlin
Redeker Sellner Dahs: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14106 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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