Norton Rose Fulbright hat die KT Bank AG und ihre Gesellschafter bei der Gründung der ersten islamischen Bank der Eurozone beraten. Die BaFin hat dem Finanzinstitut vor wenigen Tagen eine umfassende Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt. Die Bank wird ihren Hauptsitz in Frankfurt haben.
Die KT Bank AG ist eine Tochter der Kuveyt Türk Bank, einer türkischen Bank mit dem Mehrheitsgesellschafter Kuwait Finance House.
Die Aufsichtsbehörden erteilen Banklizenzen nur nach sehr detaillierter Prüfung. Dabei ist eine Vielzahl europäischer und nationaler Rechtsnormen zu beachten. Besonders komplex wird die Prüfung, wenn wie im Falle der KT Bank AG ein Geschäftsmodell mit bis dato in Deutschland unbekannten Bankprodukten mit den Vorschriften des Bankaufsichtsrechts in Einklang zu bringen ist.
Das Finanzierungsgeschäft der KT Bank AG muss nicht nur den Vorgaben des deutschen Kreditwesengesetzes entsprechen, sondern orientiert sich auch den Grundsätzen der islamischen Werteordnung. So ist es der Bank beispielsweise verwehrt, Zinsen zu nehmen oder zu gewähren. Erträge für Kunden und Aktionäre erwirtschaftet die Bank mit anderen, enger an realwirtschaftlichen Prinzipien orientierten Methoden.
Das Mandat von Norton Rose Fulbright umfasste die rechtliche Beratung bei der Bankgründung, dem Erlaubnisverfahren und der Produktentwicklung.
Norton Rose Fulbright für KT Bank AG und Gesellschafter
Dr. Rüdiger Litten, Federführung, Bank- und Finanzrecht, Partner, Frankfurt
Alexander Schwenk, Bank- und Finanzrecht, Of Counsel, Frankfurt
Christoph Ritzer, Technology/Outsourcing, Of Counsel, Frankfurt
Dr. Osman Sacarcelik, Bank- und Finanzrecht, Associate, Frankfurt
Susanne Storjohann, Bank- und Finanzrecht, Associate, Frankfurt
Norton Rose Fulbright: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15056 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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