Die Großbank UBS ist mit ihrer Millionenklage gegen die Leipziger Wasserwerke KWL wegen geplatzter Finanzdeals gescheitert. Der Londoner Court of Appeal wies die Berufung gegen ein erstes Urteil zurück, das zugunsten Leipzigs gefallen war.
Seit Jahren streitet sich die UBS mit den Leipziger Wasserwerken KWL um millionenschwere geplatzte Finanzwetten. Konkret ging es um insgesamt vier komplexe, derivative Finanztransaktionen, sogenannte Collateralised Debt Obligations (CDOs). Die CDOs wurden der KWL in den Jahren 2006 und 2007 von der UBS verkauft. Im Zuge der weltweiten Finanzkrise kam es ab dem Jahr 2008 zu Ausfällen in den Portfolien. In der Folge wurde die KWL von der UBS auf Zahlung von rund 350 Millionen Euro in Anspruch genommen.
Die riskanten Finanzwetten war ein früherer KWL-Geschäftsführer an allen Gremien vorbei eingegangen. Er wurde deswegen später wegen Untreue und Bestechlichkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Denn der KWL-Manager hatte sich bei den Geschäften von Finanzberatern bestechen lassen, mit denen die UBS laut dem Urteil der ersten Instanz enger als erlaubt zusammengearbeitet haben soll. Der Londoner High Court of Justice hatte im November 2014 entschieden, dass die Geschäfte nichtig seien und die Bank die Risiken tragen müsse.
Auch der mit drei Richtern besetzte Court of Appeal sei nun in seinem rund 100-seitigen Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzvermittler in einem Interessenkonflikt steckten und gegen Treuepflichten verstießen, sagt KWL-Anwältin Christine Volohonsky von der Kanzlei Noerr. Die UBS habe dies gewusst und daran mitgewirkt.
Zudem habe das CDO-Portfolio-Management nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen. Die Großbank könne keine Zahlungsansprüche gegen die Wasserwerke geltend machen. Zusammen mit Zinsen, Währungsschwankungen und Prozesskosten standen für Leipzig inzwischen rund 500 Millionen Euro auf dem Spiel.
Die Bank kündigte allerdings eine weitere Berufung an: "UBS ist enttäuscht über das Urteil des Court of Appeal", teilte die Bank mit. Die Entscheidung sei nicht einstimmig gewesen. "Wir beabsichtigen, beim Supreme Court Berufung einzulegen." Die UBS hat jetzt 28 Tage Zeit, die Zulassung der Berufung zu beantragen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Denn der Supreme Court muss berücksichtigen, dass sich schon zwei Instanzen ausführlich mit dem Fall befasst haben. Zudem muss eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nachgewiesen werden.
ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa
Noerr für KWL:
Christine Volohonsky, Federführung, Litigation, München
Lucy Holden, Federführung, Litigation, München
Detlev Strässer, Litigation, München
Addleshaw Goddard für KWL (Solicitor)
Tim Lord QC, Simon Salzedo QC, Stephen Midwinter QC, Craig Morrison (Brick Court Chambers) für KWL (Barrister)
Mayer Brown für UBS (Solicitor)
Richard Slade QC, Edward Harrison (Brick Court Chambers) für UBS (Barrister)
Kommune gegen Großbank: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25071 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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