Das VG Köln hat drei Musterklagen von Speditionsunternehmen gegen die Erhöhung der LKW-Maut von 2009 abgewiesen. Freshfields Bruckhaus Deringer hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr, in dem Verfahren vertreten.
Frank Montag
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht (VG) Köln aus, dass die deutschen Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu. Auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz könne dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Insbesondere seien die Mautsätze nicht willkürlich festgesetzt, sondern deren Berechnung sei transparent und nachvollziehbar.
Geklagt hatten drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden. Der BGL will gegen die Urteile Berufung einlegen.
Freshfields Bruckhaus Deringer war mit einem Team aus Europa- und Öffentlichrechtlern für den Bund tätig. Die Kanzlei ist regelmäßige Beraterin von Ministerium und Bundesbehörden.
Freshfields Bruckhaus Deringer für Bundesrepublik Deutschland
Dr. Frank Montag, Europarecht, Brüssel
Dr. Thomas Wilson, Europarecht, Brüssel
Dr. Juliane Hilf, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln
Matthias Schleifenbaum, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Köln
Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13397 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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