Die Stadt Stuttgart, die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Netze BW GmbH gründen ein Gemeinschaftsunternehmen für die Versorgung der Stadt mit Strom und Gas. CMS Hasche Sigle und die Rechtsabteilung der EnBW, Muttergesellschaft der Netze BW GmbH, begleiteten die Transaktion.
Bereits im März dieses Jahres hatte der Stuttgarter Gemeinderat im Konzessionsvergabeverfahren eine Kooperation aus der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH als neuen Konzessionär für das Gas- und das Stromnetz bestimmt. Die entsprechenden Verträge zur Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wurden allerdings erst vor wenigen Tagen paraphiert. Die Unterzeichnung wird nach dem Beschluss des Gemeinderats im Oktober 2014 und nach der kommunalrechtlich vorgesehenen Bestätigung durch das Regierungspräsidium erfolgen.
Das nun beschlossene Kooperationsmodell sieht zunächst eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft für das Strom- und das Gasnetz vor. In der Eigentumsgesellschaft hat die Landeshauptstadt von Anfang an eine Mehrheit von 74,9 Prozent. In der Betreibergesellschaft ist die Landeshauptstadt in der Aufbauphase bis 2019 mit 25,1 Prozent beteiligt.
Die gemeinsame Netzbetreibergesellschaft wird den Betrieb des Stromnetzes unmittelbar nach dem Abschluss der Entflechtung, also am 1. Januar 2016, übernehmen. Die Netze BW GmbH wird bis zum 1. Januar 2019 die Mehrheit der Anteile an der Netzbetreibergesellschaft halten. Sie übernimmt damit auch die Hauptverantwortung für den vertraglich vereinbarten Aufbau des Unternehmens und den sicheren Betrieb des Stromnetzes bis zum 1. Januar 2019. Dann werden die Netzeigentums- und die Netzbetreibergesellschaft verschmolzen. Dadurch entsteht eine sogenannte Große Netzgesellschaft, deren Anteile zu 74,9 Prozent von der Stadt gehalten werden. Die von der Stadt beherrschte Große Netzgesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Strom- und Gasversorgungsnetzes sein und diese Netze auch betreiben.
Drohender Rechtsstreit
Bei den Vertragsverhandlungen hatte es nach Informationen der Stuttgarter Zeitung erhebliche Diskussionen zwischen den Vertragspartnern gegeben, unter anderem über die Frage, ob die Hochspannungs- und Hochdrucknetze (Strom und Gas) zur Kooperationsgesellschaft gehören soll oder nicht. Die EnBW hatte dies zunächst abgelehnt. Im Vertrag bleibt die Frage ausgeklammert, die beiden Parteien wollen weitere Gespräche führen. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, sei "der Klageweg zur Klärung der Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz eröffnet", schreiben EnBW und Stadt Stuttgart in einer gemeinsamen Erklärung.
Ein Team von CMS Hasche Sigle hat die EnBW und die Netze BW bereits im Vergabeverfahren sowie in den anschließenden Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart sowie mit den Stadtwerken Stuttgart zur Umsetzung des Kooperationsvorhabens beraten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war nicht bekannt, ob die Stadt Stuttgart externe Kanzleien mandatiert hat.
CMS Hasche Sigle für EnBW und Netze BW GmbH
Dr. Jochen Lamb, Federführung, Gesellschaftsrecht/Energiewirtschaftsrecht, Partner, Stuttgart
Tobias Hamm, Gesellschaftsrecht, Senior Associate, Stuttgart
Dr. Christian Haellmigk, Kartellrecht/Energiewirtschaftsrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Sascha Pelka, Kartellrecht/Energiewirtschaftsrecht, Senior Associate, Stuttgart
Dr. Stefan Voß, Grundstücksrecht, Partner, Stuttgart
Vivane Körner, Grundstücksrecht, Senior Associate, Stuttgart
Dr. Gerald Gräfe, Dienstleistungsverträge, Partner, Stuttgart
Roland Wutzke, Steuerrecht, Stuttgart
Rechtsabteilung EnBW
Dr. Werner Mangold, Leiter Gesellschaftsrecht und M&A
Christian Berberich, Kartellrecht/Energiewirtschaftsrecht
CMS Hasche Sigle / Rechtsabteilung EnBW: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12946 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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