Aldi Nord: Neue Runde im Macht­kampf um die Dis­co­un­ter­kette

18.05.2018

Der jahrelange Streit bei Aldi Nord findet kein Ende. Die von der Familie des verstorbenen Gründersohns Berthold Albrecht kontrollierte Jakobus-Stiftung wehrt sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OVG Schleswig.

Eigentlich sollte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein im Dezember 2017 den Machtkampf um den Einfluss beim Discounter-Riesen Aldi Nord beenden. Das OVG entschied, dass eine Satzungsänderung rechtens ist, wonach der Einfluss von Familienerben in dem Discounter beschränkt werden kann. Dagegen hatten die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht geklagt.

Hintergrund der öffentlich ausgetragenen Fehde in einer reichen Familie, die lange Zeit als verschwiegen galt, ist die etwas komplizierte Eigentümerstruktur von Aldi Nord. Das Unternehmen gehört drei Stiftungen: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Die Markus- und die Lukas-Stiftung werden von der Gründerwitwe Cäcilie Albrecht und ihrem Sohn Theo Albrecht Junior kontrolliert. Bei der Jakobus-Stiftung hatten Babette Albrecht und ihre Kinder das Sagen. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden. Als Architekt der Stiftungslösung gilt Dr. Emil Huber, namensgebender Partner der Essener Kanzlei Schmidt von der Osten Huber. Er war 2013 aus der Sozietät ausgeschieden und als Berater zu Aldi Nord gewechselt.

Durch die umstrittene Satzungsänderung vom Dezember 2010 war nach dem Tod des Gründersohns Berthold Albrecht der Einfluss seiner Familie in der Stiftung spürbar eingeschränkt worden. Die Änderung war auch vom Kreis Rendsburg-Eckernförde als Stiftungsaufsicht akzeptiert worden.

Doch die Erben Bertholds klagten dagegen, denn sie wollten ihren Einfluss in der Jakobus-Stiftung gewahrt wissen. Strittig war, ob Formfehler die Satzungsänderung unwirksam machten oder nicht, und ob der schwer kranke Berthold Albrecht zum Zeitpunkt der Satzungsänderung noch geschäftsfähig war.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab den Erben aus formalen Gründen Recht. Das OVG hingegen entschied, dass der Vorstandsbeschluss wirksam sei (Urt. 12.12.2017, Az.: 3 LB 2/17 und 3 LB 3/17).

Da Gericht ließ damals keine Revision gegen die Entscheidung zu. Dagegen wehrt sich jetzt die Familie mit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der Anwalt der Berthold-Albrecht-Erben, Dr. Andreas Urban von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, sagte der Deutschen Presse-Agentur, nach seiner Auffassung weise das Urteil des OVG "mehrere rechtliche Fehler" auf. Außerdem gebe es Verfahrensfehler.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Aldi Nord: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28719 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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