Die bisherige Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts wurde am Freitag vom Bundesrat zur Bundesverfassungsrichterin gewählt. Sie wird die Nachfolgerin von Gabriele Britz, die das höchste deutsche Gericht nach Ablauf ihrer Amtszeit verlässt.
Die Juristin Miriam Meßling wurde am Freitag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Bereits vergangenen Samstag hatte LTO ausführlich über die Kandidatin, die am Freitag gewählt wurde, berichtet. Die Entscheidung in der Länderkammer fiel einstimmig. Die 50-Jährige ist bislang Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts (BSG).
Sie wird im Ersten Senat die Nachfolge von Gabriele Britz antreten, deren zwölfjährige Amtszeit eigentlich schon am 1. Februar geendet ist. Allerdings wird sie nicht die gleichen Themen wir Britz bearbeiten, da die Richterinnen und Richter des Ersten Senats eine neue Geschäftsverteilung für die Zeit nach deren Ausscheiden beschlossen haben. Laut LTO-Informationen ist die bisherige Sozialrichterin nun zuständig für Steuerrecht und das Berufsrecht, also auch für das Anwaltsrecht.
Die Richterinnen und Richter des BVerfG werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Meßling muss noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ernennungsurkunde erhalten.
dpa/bit/LTO-Redaktion
BSG-Vizepräsidentin wird Verfassungsrichterin: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51459 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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