LG Frankfurt am Main verhängt Bewährungsstrafe: Richter a.D. hat 437.000 Euro ver­un­t­reut

11.09.2019

Weil ein mittlerweile pensionierter Richter mehrere Hunderttausend Euro aus Vorschusszahlungen bei Schiedsgerichtsverfahren beiseiteschaffte, hat ihn das LG Frankfurt a.M. nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wegen Untreue mit einem Schaden von rund 437.000 Euro ist ein früherer Richter am Mittwoch vom Landgericht (LG) Frankfurt am Main verurteilt werden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Darüber hinaus muss der 70-Jährige 480 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Den veruntreuten Geldbetrag muss der pensionierte Richter im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Einzugs zurückzahlen. Vor Gericht hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt (Urt. v. 11.09.2019, Az. 9450 Js 221074/18).

Der selbst beim LG Frankfurt tätig gewesene Jurist war nebenher als Vorsitzender diverser Schiedsgerichte zur Klärung rechtlicher Streitigkeiten aktiv. In dieser Funktion nahm er von den streitenden Parteien Vorschusszahlungen für Verfahrenskosten und Auslagen entgegen, aus denen später unter anderem die Honorare der beisitzenden Richter beglichen wurden. Von diesem Geld zweigte der Mann laut Urteil immer wieder Beträge für eigene Zwecke ab - er leistete sich teure Urlaubsreisen in Spitzenhotels, seine Ehefrau bestellte noble Kleidung. Als Ende 2017 zwei beisitzende Schiedsrichter auf sofortige Zahlung ihrer Honorare bestanden, flogen die Unregelmäßigkeiten auf.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Gericht verhängte allerdings die mildere Bewährungsstrafe, weil der Mann zuhause seine schwerkranke Ehefrau zu pflegen habe und deshalb besonders "haftempfindlich" wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankfurt am Main verhängt Bewährungsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37561 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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