Wegen eines Trojaner-Angriffs wurde das Berliner KG vom Internet getrennt - und ist immer noch teilweise lahmgelegt. Neue Computer müssen angeschlossen werden, die Belastung für Mitarbeiter sei hoch - doch es gibt digitale "Amtshilfe".
Wenn die Presse-E-Mail zu einem Cyberangriff beim Kammergericht (KG) statt von diesem selbst über die Berliner Senatsverwaltung "in Amtshilfe für das Kammergericht" verschickt wird, ahnt man bereits, dass die Sache noch nicht ausgestanden ist. Nun werden neue Details zu dem Angriff bekannt.
Die ersten Hinweise auf einen Trojaner-Angriff erhielt demnach das Kammergericht am 25. September 2019. Gewarnt hatte das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ), der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Behörden. Es trennte noch am gleichen Tag das Kammergericht vom Internetzugang über das Berliner Landesnetz. Damit sollte auch das Übergreifen des Virus auf andere Behörden verhindert werden. Aus Sicherheitsgründen und um die Ermittlungen nicht zu gefährden, sei die Öffentlichkeit erst am 1. Oktober informiert worden, teilte das KG nun mit.
Kammergericht nicht über E-Mail erreichbar, beA-Eingang aber läuft
Aktuell sei das Kammergericht weiterhin nur telefonisch und über Telefax sowie postalisch, nicht aber per E-Mail erreichbar. Eine gute Nachricht: Über das elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht verschickte Nachrichten kommen an. Die Mitarbeiter könnten ihre Arbeitsplatz-Computer - wenn auch ohne Netzanbindung - überwiegend wie Stand-alone-PCs mit Bürokommunikationssoftware nutzen. Eingehende Akten oder Schriftsätze könnten daher in der Rechtsprechung und in der Verwaltung bearbeitet werden, wenn auch mit erheblichen Beschwernissen, wie das KG mitteilte. Die Zentrale Besoldungs- und Vergütungsstelle der Berliner Justiz (ZBV) sei von den Einschränkungen nicht betroffen.
"Das Kammergericht ist mit den genannten Einschränkungen arbeitsfähig, auch wenn die Belastung für alle, die hier tätig sind, sehr hoch ist", sagte Gerichtspräsident Dr. Bernd Pickel. Zurzeit sei man damit beschäftigt, neue, nicht virenbelastete Computer an das Netz anzuschließen.
Verdacht auf gefährlichen Emotet-Trojaner
Die Berliner Zeitung hatte berichtet, dass mehr als 40 Computer geschrottet werden mussten. Offenbar handelt es sich bei dem Virus um einen sogenannten Emotet-Trojaner, vor dessen Gefährlichkeit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang September noch gewarnt hatte.
Das BSI beschreibt die Gefahr so: Empfänger erhielten E-Mails mit authentisch aussehenden, jedoch erfundenen Inhalten von Absendern, mit denen der Empfänger erst kürzlich in Kontakt stand, was die Glaubwürdigkeit betreffender Mails deutlich erhöhe. Das gelingt dem Schadprogamm, indem es die Kontakte bereits infizierter Systeme ausliest.
Aufgrund der korrekten Angabe der Namen und Mailadressen von Absender und Empfänger in Betreff, Anrede und Signatur wirken diese Nachrichten auf viele Empfänger sehr authentisch. Entsprechend verleitet das äußerst seriöse Erscheinungsbild der Mails zum unbedachten Öffnen des schädlichen Dateianhangs oder einem in der Nachricht enthaltenen Links. Ist der Computer erst einmal infiziert, lade Emotet weitere Schadsoftware nach, so die Warnung des BSI.
Nach Trojaner-Attacke: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38031 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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