Überwachung bei 5G, höhere Strafen für Messerangriffe, Containern bleibt verboten. Die wichtigsten Beschlüsse der Jumiko im Überblick
Telekommunikationsüberwachung bei 5G
Die Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G soll nicht dazu führen, dass die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden ins Leere laufen. Die Justizminister fordern den Bund deshalb zu entsprechenden Änderungen im Telekommunikationsgesetz, im Telemediengesetz und ggf. auch in der Strafprozessordnung auf. Die 5G-Mobilfunktechnologie wird nicht nur eine schnellere Datenübertragung möglich machen, sondern auch generell verschlüsselt ablaufen. Ziel des Vorschlags aus Bayern ist es, dass die Anbieter der 5G-Netze technisch in der Lage und rechtlich verpflichtet werden, die TKÜ-Daten den Ermittlungsbehörden in gleichem Umfang und in gleicher technischer Qualität wie bisher zur Verfügung zu stellen.
Messerangriffe härter bestrafen
Das Bundesjustizministerium soll härtere Strafen für Messerangriffe prüfen. Auf einen konkreten Vorschlag einigten sich die Justizminister aber nicht. Baden-Württemberg hatte angeregt, die Körperverletzung mittels eines Messers zu einem Verbrechen hochzustufen und damit eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe für solche Angriffe vorzusehen. Auch sei zu überlegen, ob der Messereinsatz auch bei dem abstrakten Gefährdungsdelikt des § 231 StGB, der Beteiligung an einer Schlägerei, berücksichtigt werden könnte.
Straftatbestand der Bedrohung ausweiten
Noch-Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bzw. ihre Nachfolgerin soll auch prüfen, ob "der Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB geeignet ist, strafwürdige Gewaltandrohungen ausreichend zu erfassen". Gem. § 241 StGB ist es strafbar mit einem Verbrechen zu drohen, andere einschüchternde Gewaltandrohungen werden aber nicht umfasst. Niedersachsen hatte vorgeschlagen den Straftatbestand auszuweiten, die Länder einigten sich aber lediglich darauf, eine Prüfung anzuregen.
Containern bleibt strafbar
Hamburgs Justizminister Till Steffen (Grüne) hatte sich vor der Jumiko dafür eingesetzt, "containern" zu legalisieren. Gemeint ist damit, weggeworfene Lebensmittel etwa aus den Müll-Containern der Supermärkte mitzunehmen – was in aller Regel ein Diebstahl, in manchen Fällen auch ein Hausfriedensbruch ist. Steffen konnte sich allerdings nicht durchsetzen, sein Vorschlag wurde abgelehnt. Laut Jumiko-Beschluss ist man sich zwar in dem Ziel einig, "dass diese Lebensmittelvernichtung möglichst vermieden werden sollte". Dafür böten aber weder das Straf- noch das Zivilrecht einen Ansatz.
Stattdessen solle die Bundesregierung "alternative Abgabeformen von Lebensmitteln" entwickeln, die es insbesondere großen Lebensmittelanbietern ermöglichen, "Lebensmittel freiwillig und ohne Nachteile an Dritte, etwa die Tafeln für Bedürftige, abzugeben". Der Beschluss solle deshalb an die "Arbeits- und Sozialminister-, Gesundheitsminister-, Verbraucherschutzminister-, Agrarminister-, Finanzminister- und Umweltministerkonferenz" weitergeleitet werden.
Auskunftsanspruch des Scheinvaters
Die geltende Rechtslage wird schon länger kritisiert: Der sogenannte Scheinvater kann in der Regel von der Mutter seines vermeintlichen Kindes keine Auskünfte über den leiblichen Vater des Kindes verlangen. Schon 2016 legte das BMJV einen Vorschlag für eine Neuregelung vor, bisher kam es aber nicht zu einer Gesetzesänderung. Die Jumiko fordert, diesen Vorschlag bald umzusetzen. Dabei solle das Interesse des Scheinvaters an der Auskunft auf der einen und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kindesmutter auf der anderen Seite möglichst im Einzelfall berücksichtigt werden können.
Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermeiden
Ersatzfreiheitsstrafen sollen nach Ansicht der Justizminister möglichst vermieden oder verkürzt werden. Das Strafgesetzbuch sieht für uneinbringliche Geldstrafen eine Freiheitsstrafe vor. Bei der Umrechnung entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Eine Länder-Arbeitsgruppe hatte sich kritisch mit dieser Praxis auseinandergesetzt und in Travemünde einen Abschlussbericht vorgelegt. Das BMJV soll entsprechenden Änderungsbedarf prüfen.
Justiz und Rechtsanwälte
Eine leistungsstarke Justiz setze eine angemessene Vergütung der Rechtsanwaltschaft genauso voraus wie eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung der Justiz, betonten die Justizminister in Travemünde. Die Justizminister begrüßten außerdem, dass das BMJV demnächst einen Entwurf für eine weitere Reform des Strafverfahrens vorlegen will.
Der Vorschlag aus Hamburg, angesichts des Personalmangels in der Justiz pensionierte Staatsanwälte zurück an die Gerichte zu holen und im Sitzungsdienst einzusetzen, fiel von der Tagesordnung – eine Mehrheit dafür war offenbar nicht in Sicht.
Um auf den Gutachtermangel im Familien- und Strafrecht zu reagieren, sprechen sich die Justizminister dafür aus, das Studienangebot "Rechtspsychologie" zu stärken –darauf solle die Kultusministerkonferenz hinwirken.
Beschlüsse der Jumiko 2019: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35811 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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