Gesetz gegen Hasskriminalität: Rich­ter­bund rechnet mit 150.000 zusätz­li­chen Ver­fahren

27.01.2020

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität wird die Strafjustiz nach Einschätzung des DRB sehr fordern. Um die hohe Zahl zusätzlicher Verfahren zu bewältigen, brauche es 400 neue Staatsanwälte und Strafrichter.

Der Deutsche Richterbund (DRB) rechnet durch das neue Gesetz gegen Hasskriminalität mit bis zu 150.000 neuen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften pro Jahr. "Ein erheblicher Teil davon wird anschließend auch die Strafgerichte beschäftigen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Nach den üblichen Personalschlüsseln der Justiz braucht es bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwälte und Strafrichter, um die neuen Aufgaben effektiv bewältigen zu können."

Für die Strafjustiz werde das neue Gesetz gegen Hasskriminalität ein großer Kraftakt. Gleichwohl betonte Rebehn, dass es richtig sei, dass die Bundesregierung Bedrohungen, Hass und Hetze im Netz konsequenter verfolgen und Strafvorschriften erweitern will. "Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen."

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor allem im Internet besser bekämpfen soll. Im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist dafür die Verpflichtung sozialer Netzwerke vorgesehen, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Außerdem werden im Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Straftatbestände geändert und erweitert.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetz gegen Hasskriminalität: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39905 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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