Die Infektionsschutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie machen auch vor dem BVerfG nicht halt. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten und insbesondere zu gewährleisten, dass Eilanträge bearbeitet werden, unternimmt man in Karlsruhe einiges.
Auch die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird durch die vielfältigen Einschränkungen auf Grund des Coronavirus beeinflusst, das Gericht betonte aber in seiner Pressemitteilung von Dienstag, dass es weiterhin vollständig arbeitsfähig ist.
Um das auch weiterhin zu gewährleisten, wird am BVerfG ab Mittwoch erneut in einem Zwei-Schichten-System gearbeitet. Dies soll etwaigen Erkrankungen oder Quarantänen vorbeugen und den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht im Notfall sicherstellen.
Außerdem können die Richter im Home-Office arbeiten und so insbesondere die Eilverfahren in den Kammern bearbeiten. Insgesamt wird die Anwesenheit der Mitarbeiter im Gericht auf das Notwendigste beschränkt und für Besucher bleibt das BVerfG auch weiterhin geschlossen.
Noch hat die Klagewelle wegen der seit Montag verschärften Corona-Beschränkungen das Gericht nicht erreicht. Aktuell gebe es einen Eilantrag gegen die bayerischen Bestimmungen, sagte ein Gerichtssprecher.
vbr/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Arbeit am obersten Gericht in Zeiten der Pandemie: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43315 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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