Haftentlassung sorgt für Sondersitzung im Rechtsausschuss: Ist die Bran­den­burger Justiz über­lastet?

19.08.2019

Ein mutmaßlicher Mörder, ein mutmaßlicher Brandstifter und nun ein verdächtiger Drogenkurier: Nach der erneuten Entlassung eines mutmaßlichen Straftäters aus der U-Haft musste sich Brandenburgs Justizministerium im Rechtsausschuss erklären.

Im Fall der erneuten Entlassung eines mutmaßlichen Straftäters aus der Untersuchungshaft weist Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) Vorwürfe zurück. Die Entlassung sei nicht die Folge von zu wenigen Richtern im Land, so Ludwig. Am zuständigen Landgericht (LG) Frankfurt an der Oder seien zum Jahresanfang zwei neue Strafkammern eingerichtet und mehrere Proberichter eingestellt worden, sagte Ludwig in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses am Montag im Landtag. Der Personalbestand an allen Brandenburger Landgerichten liege über dem Bedarf.

Am 31. März dieses Jahres hätte es 141,63 Stellen bei den Landgerichten gegeben, bei einem Bedarf von 137,58. Damit lasse sich das Argument nicht halten, dass es zu einer personellen Unterausstattung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder hier speziell bei den Landgerichten gekommen sei. Insgesamt rund 400 neue Stellen in der Justiz wolle das Land schaffen, damit es zu kürzeren Verfahrenszeiten komme, so Ludwig. Er räumte aber ein, dass eine Entspannung aufgrund von Ausschreibung und Einarbeitungszeit vermutlich erst im kommenden Jahr spürbar sein werde.  

Angeklagter Drogendealer sollte zehn Monaten auf seinen Prozess warten

Das Überlastungsproblem sei seit Langem bekannt gewesen, kritisierte die CDU-Fraktion, die sich im Brandenburger Landtag in der Opposition befindet. "Die heutige Ausschusssitzung hat ergeben, dass die Entlassung des mutmaßlichen Straftäters auf eine Personalüberlastung am Landgericht Frankfurt (Oder) zurückzuführen ist", teilte der rechtspolitische Sprecher, Danny Eichelbaum, mit.

Der mutmaßliche Drogenkurier war im August aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Mann war im Januar mit knapp 60 Kilogramm Heroin aufgegriffen und verhaftet worden. Erst im November sollte der Prozess gegen ihn beginnen - also zehn Monate nach der Festnahme. Dies sei zu spät, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg und ordnete seine Haftentlassung wegen überlanger Verfahrensdauer an.

Nach der Strafprozessordnung (StPO) darf die Untersuchungshaft länger als sechs Monate nur dann aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen. Dies sei bei dem konkreten Fall nicht gegeben, so das OLG.

Strafkammern mit Haftsachen vollständig ausgelastet

Das Landgericht Frankfurt (Oder) begründete die späte Terminierung damit, dass die zuständige Strafkammer mit anderen Haftsachen vollständig ausgelastet gewesen sei. Auch eine Umverteilung an eine andere Kammer sei nicht möglich gewesen, da auch diese ausschließlich mit Haftsachen beschäftigt gewesen seien, sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art: Erst im Januar war der mutmaßliche Brandstifter der Nauener Turnhalle, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war, aus der U-Haft entlassen worden. Ebenfalls wegen zu langer Verfahrensdauer. Im Dezember 2018 kam ein - nicht rechtskräftig - verurteilter Mörder aus der U-Haft frei. Und auch die Entlassung von vier mutmaßlichen Gewalttätern, die nach einem brutalen Überfall auf die Diskothek "Frosch" in Frankfurt/Oder Ende August 2018 in Haft gekommen waren, wurden wieder freigelassen, weil die Justiz den Prozessbeginn zu spät terminiert hatte. Die Männer hatten als Teil einer größeren Gruppe den Club und die Gäste nach einem Streit mit Eisenstangen, Messern und Steinen attackiert.

Derzeit sitzen nach Angaben des Justizministeriums in Brandenburger Gefängnissen 54 Menschen bereits länger als sechs Monate in Untersuchungshaft. 27 davon warten auf ein erstinstanzliches Urteil. 27 weitere auf den Beginn des Revisionsverfahren. Daraus könne man nicht schlussfolgern, dass auch nur einer davon bald aus der Haft entlassen werde, sagte Ludwig.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Haftentlassung sorgt für Sondersitzung im Rechtsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37129 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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