Persönliche Anhörungen in Pflegeheimen und Krankenhäuser stehen bei Betreuungsrichtern auf der Tagesordnung. In Baden-Württemberg fallen sie deshalb in die höchste Prioritätsgruppe und werden ab sofort geimpft.
Betreuungsrichterinnen und -richter werden in Baden-Württemberg zu den Personengruppen gezählt, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung und Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind. Sie haben daher einen Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung höchster Priorität, gab das Ministerium der Justiz und Europa Baden-Württemberg am Montag bekannt.
"Ich bin froh, dass wir hier zügig für Klarheit sorgen konnten", erklärte Landesjustizminister Guido Wolf. "Betreuungsrichterinnen und -richter gehen regelmäßig in Alten- und Pflegeheime, um dort vor Ort Betroffene persönlich anzuhören. Auf solch eine Anhörung kann selbst in Zeiten der Pandemie rechtlich nicht verzichtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier umgehend einen möglichst weitreichenden Schutz haben." Die persönliche Anhörung sei in Betreuungs- und Unterbringungssachen zentrale Verfahrensgarantie, so das Ministerium weiter. Trotz der aktuellen Pandemie könne darauf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht verzichtet werden.
Für Bewohner eines Pflegeheims kann eine Betreuungsrichterin beispielsweise wichtige Entscheidungen treffen müssen, unter anderem über die Bestellung eines rechtlichen Betreuers, über eine freiheitsentziehende Unterbringung oder beispielsweise die Verwendung von Bettgittern oder Medikamente, durch die dem Betreuten die Freiheit entzogen werden soll. Im Krankenhaus kann die Entscheidung von Betreuungsrichtern außerdem erforderlich sein für ärztliche Zwangsmaßnahmen.
ast/LTO-Redaktion
Höchste Priorität: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44085 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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