Coronavirus: Hagener Amts­richter ordnet Atem­schutz für seine Ver­fahren an

10.03.2020

Wer in den kommenden Tagen bei einem Amtsrichter in Hagen einen Termin hat, sollte eine Atemschutzmaske mitbringen. Das sei bei ihm ab sofort Pflicht, ordnete der Richter an.

Ein Amtsrichter in Hagen hat wegen des neuartigen Coronavirus für seine Verfahren Atemschutzmaskenpflicht angeordnet. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der Richter selbst führte die Verfahren mit Atemschutzmaske und Handschuhen, wie Beobachter berichteten.

In einer sitzungspolizeilichen Anordnung, ausgehängt vor dem Verhandlungssaal, weist der Richter auf die Maßnahmen hin. Bei Missachtung wird mit Abbruch der Verhandlung oder anderen nicht näher genannten Maßnahmen gedroht. Richter können grundsätzlich in solchen Fällen Ordnungsgelder verhängen.

Rechtsanwälte erhielten vom Richter zunächst Schutzmasken, die anderen Prozessteilnehmer mussten im Zuschauerraum Platz nehmen. Fenster und Türen blieben geöffnet. Zuschauer ohne Maske durften den Saal nicht betreten.

"Die sitzungspolizeiliche Anordnung trifft der Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit", sagte ein Sprecher des Gerichts. Sie betreffe nur Verfahren dieses Zivilrichters, eine generelle Anordnung für das Gericht gebe es derzeit nicht. Die Masken würden auch nicht vom Gericht gestellt. Der Richter werde die Beteiligten kommender Verfahren vorab schriftlich auf die Anordnung hinweisen.

Das nordrhein-westfälische Justizministerium erinnerte daran, dass grundsätzliche wie auch sitzungspolizeiliche Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge die Gerichte sowie die Richter vor Ort treffen. Anordnungen oder Empfehlungen des zuständigen Gesundheitsamtes seien dabei zu berücksichtigen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Coronavirus: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40753 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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