Pflicht zur Einrichtung des beA: Selbst der Bun­des­jus­tiz­mi­nister hat noch keins

von Hasso Suliak

16.12.2021

Rund 23.000 der in Deutschland zugelassenen Anwälte verstoßen gegen anwaltliches Berufsrecht, da sie ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach noch nicht eingerichtet haben. So auch der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Der "Point of no Return", wie es die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kürzlich in ihrem Newsletter formulierte, rückt für die Anwaltschaft näher: Denn ab dem 1. Januar 2022 nehmen die Gerichte grundsätzlich kein Papier mehr entgegen. Die elektronische Einreichung von Schriftsätzen, Anträgen und Erklärungen bei den Gerichten wird für die Anwaltschaft verpflichtend. Es gilt dann eine aktive Nutzungspflicht. Dabei können neben dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) im Prinzip auch andere zugelassene Übermittlungswege genutzt werden (vgl. § 4 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach, ERVV) wie bspw. akkreditierte EGVP (Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach)-Clients oder DE-Mail mit Absenderbestätigung.*

Bereits seit Anfang 2018 sind die rund 166.000 Anwältinnen und Anwälte (darunter auch die Syndizi) in Deutschland gehalten, ihren von der BRAK zur Verfügung gestelltes beA-Zugang einzurichten. Es besteht seitdem eine passive Nutzungspflicht, also die berufsrechtliche Verpflichtung zur Kenntnisnahme von Zustellungen und Mitteilungen über das beA. Das digitale Postfach ist – wie ein analoger Briefkasten auch – zu überwachen und ggf. zu leeren. Und das gilt für alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte: Auch für diejenigen, die de facto – wie Minister oder Bundestagsabgeordnete zwischenzeitlich - nicht anwaltlich tätig sind. Geregelt ist das in § 31a Abs.6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Anders ausgedrückt: Jede zugelassene Anwältin oder Anwalt, der sein beA bis heute noch nicht vollständig aktiviert hat, verstößt gegen Berufsrecht. 

Und das tun nach jüngsten Zahlen der BRAK (Stand 30. November) aktuell rund 23.000 Anwält:innen und Syndizi. Aus einem Schreiben der BRAK an die regionalen RAKs vom 3. Dezember geht hervor, dass erst rund 86 Prozent der zugelassenen Anwältinnen und Anwälte der Einrichtungspflicht nachgekommen sind und über einen beA-Status "vollständig aktiv" verfügen. Bei den niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten liegt die Quote der Erstregistrierungen bei 89 Prozent, bei den Syndikusrechtsanwältinnen und –rechtsanwälten sogar nur bei 69 Prozent.  

BMJ: Buschmann wird beA-Registrierung nachholen 

Zu den niedergelassenen Anwälten, die ihr beA noch nicht aktiviert haben, zählt nach LTO-Recherchen auch der frisch ernannte Bundesjustizminister und Bundestagsabgeordnete Dr. Marco Buschmann (FDP).  

Warum der Minister es bis heute nicht geschafft hat, seiner berufsrechtlichen Pflicht nachzukommen, ist fraglich. Wie für andere Minister:innen, die als RA zugelassen sind, gilt für ihn jetzt jedenfalls nach § 47 Abs.2  BRAO ein anwaltliches Berufsausübungsverbot.  Aber auch das entbinde ihn nicht daran, sein beA einzurichten, wie RAK-Geschäftsführer und Berufsrechtexperte Huff erläutert: "Marco Buschmann verstößt unzweifelhaft gegen anwaltliches Berufsrecht", sagt Huff.  

Auf sein berufsrechtliches Versäumnis von LTO angesprochen, reagierte der Justizminister am Donnerstag durch seinen Ministeriumssprecher Stefan Zimmermann: Dr. Marco Buschmann werde die Aktivierung des elektronischen Postfachs "unmittelbar vornehmen", so Zimmermann. Buschmann sei in den letzten Jahren nicht aktiv als Rechtsanwalt tätig gewesen und habe keine Mandanten gehabt**, da er sich auf seine Aufgabe als Bundestagsabgeordneter und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion konzentriert habe. "Als Minister darf er nicht als Rechtsanwalt tätig sein. Eine entsprechende Eintragung im Anwaltsverzeichnis wird unverzüglich erfolgen. Er ist dazu im Austausch mit der Rechtsanwaltskammer Hamm", so der Sprecher.

beA-Verweigerern droht Bußgeld 

Wie für alle seiner Anwaltskolleginnen und –kollegen auch, könnte ansonsten sein Unterlassen auch für Anwalt Buschmann berufsrechtliche Konsequenzen haben: Denn gegen diejenigen, die auf wiederholte Aufforderung zur Durchführung der Erstregistrierung nicht reagieren, werden berufsrechtliche Verfahren eingeleitet, wie Rechtsanwalt André Feske, Präsidiumsmitglied der RAK Berlin und Fortbildungsreferent zum beA erläutert. Im Kammerbezirk Hamm, in dem Buschmann wegen seines Kanzleisitzes in Gelsenkirchen Mitglied ist, wurden bereits einige Mitglieder nach einem solchen Verfahren gerügt. Bei ihnen, so heißt es, werde in Kürze noch einmal kontrolliert. Ganz hartnäckigen bea-Verweigerern droht am Ende sogar ein gerichtliches Verfahren, wenn die zuständige RAK das Verfahren nach den Vorschriften der §§ 113 ff. BRAO an die Generalstaatsanwaltschaft abgibt. Gerichte haben in solchen Fällen bereits Geldbußen verhängt. 

Doch noch sind diese Fälle die absolute Ausnahme: Weil die regionalen Kammern von der BRAK jeden Monat über die neuesten Zahlen informiert werden, bemühen sich diese schon seit Monaten, ihre Mitglieder an die gesetzliche beA-Einrichtungspflicht zu erinnern. Die RAK Köln hat im Sommer etwa 2.500 Anwältinnen und Anwälte angemahnt, wie RAK-Geschäftsführer Martin W. Huff gegenüber LTO mitteilt. Bei der RAK Hamm geht man laut Hauptgeschäftsführer Stefan Peitscher in "Wellen" vor. So wurden in einer ersten Welle Mitte des Jahres bereits 800 bis 1.000 Mitglieder angeschrieben und aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen die beA-Registrierung vorzunehmen. Die meisten sind dem nachgekommen. Ob Rechtsanwalt Buschmann auch von seiner RAK Post bekommen hatte, wollte RAK-Geschäftsführer Peitscher unter Verweis auf den Datenschutz nicht verraten.   

DAV: "Ein Versand-Tool sollte nicht die Gemüter erregen" 

Fragt man in der ein oder anderen regionalen Kammer nach, warum so viele Anwältinnen und Anwälte das Postfach trotz berufsrechtlicher Pflicht nicht eingerichtet haben, so hört man übrigens sehr unterschiedliche Gründe: Manche von ihnen geben vor, es glatt vergessen zu haben, einige glauben irrig, weil sie forensisch nicht aktiv seien, könnten sie aufs beA verzichten. Andere wiederum – darunter auch viele ältere Anwältinnen und Anwälte – sehen sich technisch nicht in der Lage, das beA einzurichten und es zu bedienen.  

Berichtet wird aber auch von einigen hartnäckigen beA-Verweigerern, die zumeist Sicherheitsbedenken als Motiv anführen. Laut DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge komme es immer mal vor, "dass jemand fragt, was er gegen die aktive Nutzungspflicht tun kann und ob er sich noch einer Kampagne dagegen anschließen kann". Allerdings blieben derartige Fälle eher die Ausnahme. "Wir versuchen das beA vor allem dadurch zu unterstützen, dass wir die Akzeptanz bei den Verweigerern erhöhen und Unklarheiten beseitigen. Im Jahr 2022 ist ein Versand-Tool nichts, was die Gemüter sonderlich bewegen sollte," sagt Ruge. 

BRAK-Präsident warnt vor Haftungsrisiken 

Auch BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels versucht wenige Tage vor Start der aktiven Nutzungspflicht den "kleinen verbleibenden Rest der Kolleginnen und Kollegen" noch einmal "dringend zu ermuntern, einer längst bestehenden Rechtspflicht nachzukommen". Für ihn steht dabei weniger der berufsrechtliche Verstoß als vielmehr die Haftungsaspekte im Vordergrund:  

"Auch wenn man nicht selbst forensisch tätig sein sollte, können doch Zustellungen in das beA erfolgen, die im Interesse der betroffenen Mandanten aber auch im Interesse der Kolleginnen und Kollegen selbst zwingend zur Kenntnis genommen werden müssen. Andernfalls drohen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen Haftungsrisiken und ihnen können auch wichtige, für sie persönlich bestimmte, Zustellungen entgehen", sagt Wessels gegenüber LTO.

Grüne verwundert  

Verwundert zeigt man sich über Buschmanns bisherige Untätigkeit in Sachen beA beim grünen Koalitionspartner: "Die Fristen sind nicht vom Himmel gefallen. Es ist für mich unverständlich, warum so viele Kolleginnen und Kollegen die Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation bei sich nicht geschaffen haben, sagt der ehemalige Justizsenator Hamburgs und aktuelle parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion, Rechtsanwalt Till Steffen. "Dies ist selbst mir gelungen, obwohl ich seit Jahren keine Schriftsätze mehr versende", so Steffen gegenüber LTO

Auch einem anderen, ehemals ebenfalls in Hamburg wirkenden Bundespolitiker, ist die beA-Installation gelungen, so dass er mit keinerlei Mahnschreiben von der für ihn zuständigen RAK rechnen muss: Rechtsanwalt und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verfügt über ein aktives beA-Postfach und klärt auf der Homepage seiner Kanzlei auch darüber auf, welche Kollegin ihn bis auf weiteres vertritt.

* Präzisierung am Tag d. Erscheinens, 23.58 Uhr: In einer ersten Version wurde missverständliche der Eindruck erweckt, die Pflicht zur Übermittlung von Dokumenten ab dem 01.01.2022 könne ausschließlich über das beA erfolgen

**Missverständlich wiedergegeben und daher am Tag d. Erscheinens, 14.48 Uhr korrigiert

Zitiervorschlag

Pflicht zur Einrichtung des beA: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46962 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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