Die BRAK-Jahresstatistik zeigt: Zwar gehen die Einzelzulassungen weiter zurück, aber insgesamt steigen die Mitgliederzahlen. Damit verfestigt sich bei der Anwaltschaft ein Trend der Vorjahre.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Mitgliederstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht. Zum Stichtag 01. Januar 2024 verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland insgesamt 172.514 Mitglieder. Dies bedeutet einen leichten Zuwachs um 1,85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die BRAK erklärt dies damit, dass es bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern (§ 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO) und den Berufsausübungsgesellschaften (BAG) einen enormen Zuwachs gibt.
Gleichwohl stiegen die Mitgliederzahlen auch durch mehr Rechtsanwälte. Insgesamt 165.776 Anwälte sind in allen Zulassungsarten zugelassen, was einem Plus von 0,36 Prozent zum Vorjahr entspricht. In den Vorjahren hatte es hier noch stets einen leichten Rückgang gegeben.
Bei den als Einzelanwalt zugelassenen Rechtsanwälten gab es dabei gleichwohl einen Rückgang der Zahlen um -0,80 Prozent. Ein leichtes Plus ist bei den Doppelzulassungen zu verzeichnen (4,56 Prozent). Der größte Anstieg liegt aber wieder einmal bei den Syndikusrechtsanwälten, von denen es 869 bzw. 14,64 Prozent mehr als im Vorjahr gibt.
Immer mehr Fachanwälte
Die Zulassung als Syndikus ist laut der BRAK insbesondere bei Frauen sehr beliebt (59,39 Prozent versus 40,61 Prozent Männer). In der Gesamtschau ergibt sich zwar ein niedrigerer Frauenanteil an der Mitgliederzahl (37,09 Prozent), jedoch setzt sich der bestehende Trend des Zuwaches insoweit fort, als der weibliche Anteil in allen Zulassungsarten um 1,52 Prozent steigt.
Einen massiven Zuwachs konnten mit 47,63 Prozent die BAG verzeichnen, wobei insoweit die PartGmbB hieran den größten Anteil haben. Ebenfalls einen starker Anstieg gab es bei den nichtanwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen BAG, deren Anzahl sich mit 118,13 Prozent mehr als verdoppelt hat.
Auch gibt es immer mehr Fachanwälte, die Zahl stieg hier von 45.968 auf 46.035. Der Frauenanteil stieg auch hier leicht an und liegt bei 33,02 Prozent. Etwa ein Viertel der zugelassenen Rechtsanwälte sind zugleich Fachanwälte. 34.896 Rechtsanwälte (davon 12.292 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 9.857 (davon 2.676 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.282 (davon 233 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.
Nach wie vor ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht mit 11.163 Trägern der beliebteste Fachanwaltstitel, gefolgt von Familienrecht (8.759), Steuerrecht (4.695), Verkehrsrecht (4.400) und Strafrecht (3.994). Im Bereich Sportrecht (20 Prozent) und Vergaberecht (10,54 Prozent) war der Zuwachs am höchsten, das Sozialrecht hatte mit -2,69 Prozent den größten Rückgang.
jb/LTO-Redaktion
BRAK veröffentlicht Jahresstatistik 2023: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54646 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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