Besonderes elektronisches Anwaltsfach: Grüne wollen beA-Nut­zungspf­licht erst ab 2025

20.10.2020

Die Grünen wollen die aktive Nutzungspflicht für das beA erst ab 2025 einzuführen. Einer der Gründe: die schlechte Internetverbindung in Deutschland. Doch das ist nicht die einzige Forderung, die sie haben. 

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass die aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach erst ab 2025 gelten soll. Nach derzeitigem Stand gilt die aktive Nutzungspflicht ab dem 1.1.2022. Konkret beantragen sie:

1. Aktive Nutzungspflicht erst ab 2025

2. Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die Gewährleistung der IT-Sicherheit

3. Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Kanzleipostfächern

4. Klarstellung der Lösch- und Aufbewahrungsfristen 

Den Aufschub der Nutzungspflicht begründen die Antragstellern zum einen damit, dass die Nutzung eine gute Internetverbindung voraussetze, die insbesondere in ländlichen Regionen bis 2022 noch nicht gewährleistet werden könne. Außerdem habe ein Großteil der Anwaltschaft von einer freiwilligen Registrierung abgesehen. Um die Gründe dafür herauszufinden, müsse eine Analyse durchgeführt werden. Des Weiteren habe sich die Nutzung als sehr störungsanfällig erwiesen. Daher sei eine Prüfung von Ausweichmöglichkeiten in der Kommunikation mit den Gerichten erforderlich. 

Damit juristische Personen, die auch selber mandatiert werden können (zum Beispiel eine Rechtsanwalts-GmbH), ebenfalls ein Anwaltspostfach nutzen können, müssten noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Auch die Diskussionen darüber, ob nicht jede Kanzlei unabhängig von ihrer Organisationsform das beA nutzen können soll, sollen in diese Überlegungen einfließen. 

Die Lösch- und Aufbewahrungspflichten müssten überprüft und herausgefunden werden, ob sich durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) diesbezüglich etwas geändert hat. 

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Besonderes elektronisches Anwaltsfach: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43154 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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