Auch wenn Brückentag ist: Das Anwaltspostfach sollte besser erreichbar sein. Das ist nur eingeschränkt der Fall, manche Nutzer kommen nach der Anmeldung nicht weiter. Anwälte sollten für Fristsachen auf andere Übertragungswege zurückgreifen.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist weiterhin nur eingeschränkt verfügbar. Nachdem die Anwälte sich am Mittwoch zwischen 15.37 Uhr und 20.14 Uhr nicht einmal am System anmelden konnten, erklärte die für den Betrieb verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Störung am Abend des 29. Mai für behoben.
Seit dem gestrigen Feiertag liegt aber eine weitere Störung vor. Die BRAK bestätigt, dass nach der Anmeldung die Fehlermeldung erscheine "Ansicht abgelaufen". Diese Störung betreffe aber nur einige Nutzer. In sozialen Medien melden Anwälte beides, die einen kommen problemlos ins System, die anderen nicht. Eine Nutzerin twitterte auch am Freitag inklusive gepostetem Screenshot, bei ihr bestehe weiterhin die Fehlermeldung, "Fehler beim Aufbau der Verbindung". Update, 18:22 Uhr: Auch der Nachrichtenempfang und -versand funktionieren nicht, meldet die BRAK.
Wer am Brückentag arbeitet, sollte heute tunlichst ein funktionierendes Faxgerät vorhalten. Und die beA-Newsseite im Auge behalten, welche die BRAK ständig aktualisiert. In der detaillierten Störungs- und Ausfalldokumentation, auf welche die BRAK die Anwälte noch mit ihrem beA-Newsletter vom 2. Mai hinwies, datiert die letzte dort ausgewiesene Störung vom 24. April 2019.
Anwaltspostfach: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35699 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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