Die allgemeine Lohnentwicklung soll sich auch bei den Anwaltsgebühren niederschlagen, so die Forderung von BRAK und DAV. Die Gebührenerhöhung ist nur ein Punkt aus einem umfangreichen Katalog der Organisationen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben den Gesetzgeber aufgefordert, die Rechtsanwaltsvergütung anzupassen. Dafür übergaben die beiden Präsidenten einen gemeinsamen Katalog an die Bundesministerin der Justiz Katarina Barley. Er beinhaltet eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer linearen Anpassung der Gebührentabelle. Diese solle sich dann an der allgemeinen Lohnentwicklung der vergangenen Jahre orientieren. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung vom Montag hervor.
BRAK und DAV stützen ihre Forderungen auf den Anstieg der Tariflöhne von 13 Prozent seit der letzten Gebührenerhöhung 2013. Eine lineare Anhebung der Gebührensätze in den Vergütungstabellen sei deswegen dringend notwendig, um die Rechtsanwaltskanzleien an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Sie müssten schließlich auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr tragen, begründet BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer den Schritt.
Schellenberg: Lange Verfahren zusätzlich kompensieren
Die Rechtsanwaltsvergütung solle sich deswegen zukünftig an der allgemeinen Tariflohnentwicklung – jährlich 2,6 Prozent - orientieren, so DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Außerdem fordert er strukturelle Verbesserungen bei Verfahren mit mehreren Terminen und längerer Dauer. Dies könne zum Beispiel durch eine angepasste Zusatzgebühr erreicht werden. "Wir brauchen eine bessere Kompensation der anwaltlichen Arbeit", fordert Schellenberg.
Einig sind sich die Organisationen, dass die Gerichtsgebühren nicht weiter steigen müssen. Der Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht durch überzogene Verfahrenskosten gefährdet werden, heißt es in der Pressemitteilung. Das Vorhalten einer leistungsfähigen Justiz sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und müsse sich daher nicht komplett selbst finanzieren.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wollen sich BRAK und DAV jetzt für diese Forderungen einsetzen. "Das Gesetzgebungsverfahren muss jetzt zügig durchgeführt werden. Nur eine schnelle Anpassung der Vergütung hilft unseren Kolleginnen und Kollegen wirklich", so die Präsidenten beider Anwaltsorganisationen.
Außerdem gab die BRAK am Montag bekannt, dass ein neuer Fachanwaltstitel für Opferrechte nicht eingeführt werden wird. Die Satzungsversammlung habe sich in einer knappen Abstimmung dagegen entschieden, weil die in diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen bereits über ausreichend Expertenwissen verfügten.
mgö/LTO-Redaktion
Forderungskatalog an Justizministerin Barley: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28085 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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