2/2: Intransparenz für die BRAK per Gesetz verordnet?
Noch auffälliger ist ein anderes Thema, das sich erstmals im Änderungsantrag findet: Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, zu überprüfen, ob die BRAK aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herauszunehmen ist.
Die Abgeordneten begründen diese Aufforderung damit, dass die BRAK keine Behörde des Bundes sei und keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Das nimmt eine Argumentation des Dachverbands der Rechtsanwälte auf. Erst vor wenigen Monaten wehrte die BRAK sich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gegen die Auskunftsklage eines Anwalts, der u.a. Einsicht in die Beschlüsse der Hauptversammlung nehmen wollte mit der Begründung, sie sei keine Behörde im Sinne des IFG.
Die Regierungskoalition begründet ihre Bitte um Überprüfung zudem damit, dass die BRAK als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft nur der Rechtsaufsicht und damit einer nur beschränkten Unterrichtungspflicht gegenüber dem BMJV unterliege. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Dritte – wie zunehmend mehr Anwälte - durch ein allgemeines Auskunftsbegehren nach dem IFG mehr Informationen bekämen als das Ministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht.
Erfolgreich war die BRAK vor dem VG Berlin übrigens nicht. Die Berliner Richter halten sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts für verpflichtet, jedem nach Maßgabe des IFG Zugang zu Informationen zu gewähren. Ihre Berufung gegen das Urteil läuft. DAV-Präsident Schellenberg kommentierte das am Mittwoch in Berlin mit einem Hinweis, dass eine starke Selbstverwaltung Transparenz brauche. Ohne Transparenz gebe es keine Akzeptanz. Und er wurde noch deutlicher: „Soll denn wirklich der Eindruck entstehen, dass der Gesetzgeber sich über die Rechtsprechung hinwegsetzen will?“ Und an den BRAK-Präsidenten gewandt: "Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Sie, lieber Herr Kollege Schäfer, das anders sehen."
Pia Lorenz, Koalition will BRAO-Reform stoppen: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21882 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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