Wahlprogramme – Teil 4: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

von Claudia Kornmeier

10.08.2013

2/2: SPD-Vorschlag verstößt nicht gegen GG

Für verfassungswidrig hält Franzen den Gesetzentwurf der SPD allerdings nicht. Die Unternehmerfreiheit sei nicht unbedingt verletzt, "auch wenn natürlich jede Dokumentationspflicht Kosten produziert und den Unternehmer davon abhält, sich seinem eigentlichen Geschäftszweck zu widmen."

Geht es um Löhne, die von Tarifpartnern ausgehandelt worden sind, schränkt der Gesetzentwurf die Tarifautonomie ein, die das Grundgesetz allerdings auch nicht schrankenlos gewährleistet. Der Gesetzentwurf der SPD gibt den Tarifvertragsparteien außerdem die Möglichkeit, die Entgelte vorrangig selbst genauer zu überprüfen, wenn die Antidiskriminierungsstelle Anhaltspunkte für eine Ungleichheit festgestellt hat. Den Sachverständigen komme dabei eine sehr mächtige Stellung zu. "Inwieweit ihre Einschätzungen gerichtlich überprüft werden können, klärt der Gesetzentwurf aber nicht", so Franzen.

SPD: Arbeitnehmer müssen Auskunft über Verdienst geben dürfen

Unter dem Motto "Mehr Lohntransparenz im Betrieb" enthält der Gesetzentwurf der SPD noch eine weitere interessante Vorschrift. Arbeitnehmer sollen nicht dazu verpflichtet werden dürfen, keine Auskunft über das eigene Entgelt zu geben.

"Solche Klauseln sind in Arbeitsverträgen recht üblich, sie würden einer AGB-Kontrolle aber nicht standhalten", meint Franzen. Arbeitnehmer könnten solche Verpflichtungen nämlich unter Umständen gar nicht erfüllen. Gegenüber ihrem Vermieter oder ihrer Bank müssen sie häufig nämlich Auskunft über ihr Einkommen geben. "Die Klausel würde sie dann unangemessen benachteiligen."

Das sah auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern so. Eine Verschwiegenheitsklausel hindere Arbeitnehmer daran, Verletzungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgreich geltend zu machen. Die einzige Möglichkeit einen Verstoß festzustellen, sei nämlich das Gespräch mit den Kollegen. Darüber hinaus verstoße das Verbot gegen die Koalitionsfreiheit, wenn auch Mitteilungen über die Lohnhöhe an eine Gewerkschaft verboten seien. Sinnvolle Arbeitskämpfe gegen ein Unternehmen seien nämlich nicht möglich, wenn die Gewerkschaften keine Informationen über die Lohnstruktur haben (Urt. v. 21.10.2009, Az. 2 Sa 183/09).

Umgehungsmöglichkeiten eher gering

Es sind eher die praktischen Auswirkungen, die Franzen an dem Entgeltgleichheitsgesetz der SPD bemängelt. "Eine solche Regelung würde dazu führen, dass die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen keinerlei Anreiz mehr hätten, selbst für eine Entgeltgleichheit zu kämpfen. Sie könnten sich ja darauf verlassen, dass dies am Ende die Gerichte für sie tun." Die Arbeitgeber würden sich dadurch in einer ungleichen Verhandlungsposition wiederfinden.
Obwohl die SPD betont, dass sich der Staat auch nach ihren Plänen so weit wie möglich zurückhalten soll, befürchtet der Arbeitsrechtler, dass ein System, wie es die Sozialdemokraten vorschlagen, zu mehr Bürokratie führen würde. "Das Verfahren schafft eine Überprüfungsindustrie."

Die Möglichkeiten der Arbeitgeber, die Regelungen zu umgehen, schätzt Franzen dagegen eher gering ein. "Ich denke nicht, dass es den Unternehmen regelmäßig gelingen würde, Gründe für ein ungleiches Entgelt darzulegen, das eigentlich nicht gerechtfertigt ist." Das Problembewusstsein sei mittlerweile außerdem so stark, dass Arbeitgeber eine ungleiche Bezahlung eigentlich von selbst zu vermeiden suchten.

"Ein Entgeltgleichheitsgesetz ist gut gemeint, würde aber nicht viel bringen – außer Bürokratie." Freuen würden sich darüber sicherlich die Rechtsberater – aber das sei ja nicht Sinn der Sache.

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Wahlprogramme – Teil 4: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9327 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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