VGH untersagt SC Freiburg Stadionnutzung: Abend­spiele vor dem Aus?

von Hasso Suliak

24.10.2019

Riesen Wirbel beim SC Freiburg: Der Bundesligaverein darf nach einem aktuellen, unanfechtbaren Beschluss des VGH BaWü sein neues Stadion nicht zu allen Bundesliga-Anstoßzeiten nutzen. Aus Lärmschutzgründen. Gibt es dennoch ein Happy End?

Nach gegenwärtiger Stand könnte der SC Freiburg in der kommenden Saison wohl nicht in der Fußball-Bundesliga spielen. Jedenfalls nicht, wie geplant, in seinem neuen Stadion. Ein am Mittwoch veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg erwischte den Bundesligaverein eiskalt: Im künftigen SC-Stadion, das sich derzeit noch im Bau befindet und in dem eigentlich mit Beginn der Saison 2020/2021 Bundesliga-Fußball stattfinden soll, dürfen nach VGH-Beschluss aus Lärmschutzgründen ab 20:00 Uhr und sonntags auch zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr keine Spiele stattfinden (Beschl. v. 2.10. 2019 , Az. 3 S 1470/19).

"Hinsichtlich dieser Zeiten untersagte der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Nutzung des Stadions für Fußballspiele", teilte das Gericht mit. Im Übrigen sei der Beschluss "unanfechtbar". Mit anderen Worten: Heimspiele an einem Freitagabend, wie sie derzeit in der 1.Bundesliga gegen 20.30 Uhr angepfiffen werden oder auch Sonntagsspiele, die mitunter auch um 13.30 Uhr beginnen, kämen für den SC-Freiburg nicht mehr in Frage.

Sollte der SC Freiburg, derzeit auf Tabellenplatz sechs in der Liga, das internationale Geschäft erreichen, würde es auch mit Europacup-Spielen schwierig: Denn laut der VGH-Entscheidung dürfen in der neuen Arena Spiele werktags nur zwischen 8 Uhr und 20 Uhr stattfinden. Spiel der Euro- oder Champions League beginnen allerdings nie vor 19 Uhr. Und im Falle eines Abstiegs in die 2. Bundesliga käme es noch dicker: Dann dürften die Freiburger nur noch bei den Samstagsspielen um 13 Uhr ran, Spiele am Freitagabend, Sonntagmittag oder Montagabend wären tabu.

Hintergrund des VGH-Beschlusses, der beim Club dem Vernehmen nach größtes Erstaunen, wenn nicht sogar Entsetzen hervorrief, sind Anwohnerklagen. Gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg am 15. November 2018 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Fußballstadions mit Nebenanlagen im Freiburger Stadtteil Brühl hatten nämlich mehrere Bewohner des nahe gelegenen Stadtteils Mooswald gerichtlichen Eilrechtsschutz begehrt. Nachdem ihre Anträge beim Verwaltungsgericht Freiburg zunächst keinen Erfolg hatten, gab der 3.Senat des VGH den Beschwerden nunmehr teilweise statt.

Veraltete Lärmwerte?

Unterdessen könnte es für den Verein aber doch noch zu einem Happy End kommen. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte inzwischen per Presseerklärung mit, dass die VGH-Entscheidung auf einer überholten Fassung der 18.Bundesimmissionsschutzverordnung und damit auf veralteten Lärmgrenzwerten beruhe. Beabsichtigt sei daher seitens des Regierungspräsidiums gegen den Beschluss im Wege einer Anhörungsrüge vorzugehen.

Die müsste innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Das Gericht erklärte dazu: "Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat. In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen."

Ob die Anhörungsrüge am Ende Erfolg haben wird, ist allerdings noch längst nicht sicher: Wie der stellvertretende Pressesprecher und Richter am VGH, Manfred Frank, gegenüber LTO erläuterte, müsste in dem Verfahren eine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt werden. Das wäre nur dann der Fall, wenn in den ausgetauschten Schriftsätzen an irgendeiner Stelle auch ein Hinweis auf die aktuellen Lärmwerte erfolgt wäre und das Gericht diese nicht angemessen gewürdigt habe. Nur dann, so Frank, wäre der Weg zu einer inhaltlichen Überprüfung erneut eröffnet und der Beschluss könnte abgeändert werden. "Ansonsten könnte es eng werden", so Frank.

Der SC Freiburg muss in der Stadionfrage also vorerst weiter zittern, ist aber zuversichtlich: "Wir begrüßen die heutige Ankündigung des VGH, seinen Beschluss zu prüfen und gehen davon aus, dass es im Ergebnis zu keinen Einschränkungen für den SC Freiburg kommen wird", erklärte Oliver Leki, Vorstand des Vereins. Und wenn alle Stricke reißen: Die Zukunft der gegenwärtigen Noch-Spielstätte des Vereins, dem alt ehrwürdigen Schwarzwaldstadion, idyllisch an der Dreisam gelegen, ist noch unklar. Der Verein würde das Stadion so oder so gerne weiter nutzen.

Zitiervorschlag

VGH untersagt SC Freiburg Stadionnutzung: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38373 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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