2/2: Supreme Court bleibt entscheidungsfähig
Gegenwärtig befinden sich noch viele Verfahren vor dem Verfassungsgericht, die trotz eines fehlenden Richters entschieden werden können. Falls dabei keine Mehrheit zustande käme, etwa bei einem Unentschieden, würde die Entscheidung des unterrangigen Bundesgerichts bestehen bleiben. Das Supreme Court kann also nur dann Case Law setzen, wenn es eine Mehrheitsentscheidung trifft. Entscheidungen, die als politisch sensibel gesehen werden, könnten von der Gerichtsleitung solange verschoben werden, bis das Gericht wieder vollständig ist. Hier ist der Ausgang allerdings völlig offen.
Um einen eigenen Kandidaten noch in seiner Amtszeit durchzubringen, könnte Obama einen von den Republikanern akzeptierten Juristen nominieren. Selbst das wäre kein Selbstläufer, denn deren Senatsmehrheit von 54 Senatoren ist nicht so deutlich, dass nicht einige Abtrünnige die Bestätigung torpedieren könnten. Dieses Vorgehen würde auch den Widerstand der demokratischen Partei heraufbeschwören und Obamas "Legacy", also sein politisches Vermächtnis, beschädigen. Obamas Neigung, die Republikaner durch Entgegenkommen zu beschwichtigen, hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen, je näher das Ende seiner Amtszeit rückt.
Kompromiss: ein liberaler, renommierter Berufsrichter
Die amerikanische Verfassung gibt dem Präsidenten in sehr engen Grenzen auch das Recht, bei einem überlangen Bestätigungsverfahren einen Kandidaten über eine sogenannte "Recess Nomination" zu bestimmen. Dazu müsste der Senat offiziell in den Ferien sein und der Präsident die absolute Notwendigkeit einer Umgehung erklären. Dieses Verfahren hat es mal gegeben, ist aber derzeit sehr unwahrscheinlich. Der Senat kann über verfahrenstechnische Spielereien seine Ferien so verkürzen, dass Obama ausgebremst würde. Überdies wäre die Amtszeit eines Übergangsrichters auf die verbleibende Amtszeit des Senats begrenzt, womit niemandem geholfen wäre.
Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass Obama einen wirklich liberalen Kandidaten nominiert und diese oder dieser aus dem Kreise von renommierten Berufsrichtern stammt. Dazu gehören etwa Patricia Millett, Richterin am United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, sowie Paul Watford vom 9. Bezirksgericht. Millets Vorgänger am Berufungsgericht war übrigens der heutige Chief Justice John Roberts. Diese Kandidaten müssten sich allerdings auch der Unterstützung der demokratischen Bewerber Clinton und Sanders sicher sein, denn der Anhörungsprozess im Senat würde sich aufgrund der explosiven Situation bis ins nächste Jahr hinziehen. Hinzu kommt, dass im November auch ein Drittel der Senatoren neu gewählt werden und sich hier Mehrheitsverschiebungen in die eine oder andere Richtung ergeben könnten.
Und so ganz klar ist ja auch nicht, ob Ende Januar ein Demokrat oder ein Republikaner im Weißen Haus sitzt. Würde Donald Trump seine Drohung wahrmachen, der nächste US-Präsident zu sein, müsste man wieder ganz von vorne anfangen.
Der Autor Robert Peres ist Rechtsanwalt in Wiesbaden und Kanzleiberater. Er arbeitete viele Jahre für große US-Sozietäten in Deutschland und den USA.
Robert Peres, Supreme-Court-Richter Antonin Scalia verstorben: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18460 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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