2/2: "Künstlern muss es unbenommen sein, Youtube zu nutzen"
LTO: Wie positioniert sich C3S in dem Streit zwischen der Gema und Youtube?
Weller: Künstlern muss es unbenommen sein, diesen Werbekanal für sich zu nutzen. Sie müssen also im Wahrnehmungsvertrag regeln können, ob ihre Musik auf Youtube nur gegen Zahlung von Lizenzgebühren oder auch kostenfrei gespielt werden darf.
LTO: Und was ist, wenn jemand anderes als der Künstler ein Musikvideo bei Youtube hochlädt? Ist es dann Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, das zu unterbinden?
Weller: Das hängt davon ab, welche Lizenz der Künstler selbst gewählt und an sein Publikum vergeben hat und welche Art der Wahrnehmung er sich danach von seiner Verwertungsgesellschaft wünscht. Sicherlich müssen Verwertungsgesellschaften auch ein Auge darauf haben, dass eine Nutzung bei Youtube, aber auch auf anderen Websites, lizenzgerecht erfolgt.
"Musiker sollen ihr Publikum so erreichen, wie sie das wünschen"
LTO: Die Gema schreibt auf ihrer Webseite, sie stehe C3S offen gegenüber: "Mit Interesse beobachten wir daher, wie die C3S neue Ansätze in der Praxis umsetzen will – sei es in der Verhandlung und Festsetzung von Tarifen oder Lizenzvergütungen, im werkgetreuen Monitoring oder in der Verteilung und Ausschüttung der Tantiemen an die Mitglieder. Bislang bleibt sie konkrete Antworten zu diesen Themen schuldig." Wie steht es um Ihr Verhältnis zur Gema?
Weller: Wir sind in regelmäßigem Kontakt. Die Gema hat auch gar nicht so Unrecht, es gibt auf jeden Fall noch offene Fragen, was unser Geschäftsmodell betrifft. Wir stehen ja erst am Anfang.
LTO: Sie sind als europäische Genossenschaft organisiert, wollen also nicht nur in Deutschland agieren. Das Urheberrecht ist mittlerweile zwar vom Unionsrecht geprägt, wird am Ende aber noch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Stößt eine internationale Rechtswahrnehmung da nicht an Grenzen?
Weller: Natürlich. Das fängt schon damit an, dass es in manchen Ländern nur eine einzige staatliche Verwertungsgesellschaft gibt. Dort muss erst einmal der Zutritt zum Markt geöffnet werden. Das wird die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung tun. In Frankreich gibt es dagegen bereits jetzt über 140 Verwertungsgesellschaften. Da wird es schwierig, noch eine weitere zu etablieren.
Meine Vision bezieht sich daher erst einmal auf Deutschland. Ich hoffe, dass wir gemeinsam mit der Gema ein System schaffen können, das es dem Nutzer freistellt, an welche Verwertungsgesellschaft er sich wendet. Die Verwertungsgesellschaften müssen dann untereinander ihr Repertoire abgleichen. Wir wollen den Künstlern dabei helfen, ihr Publikum so zu erreichen, wie sie sich das vorstellen, mit der von ihnen persönlich gewünschten Philosophie.
LTO: Lässt sich Ihr Modell auch auf Verwertungsgesellschaften aus anderen Bereichen übertragen, etwa auf die VG Wort?
Weller: Nicht ohne weiteres. Die VG Wort hat ein anderes Klientel und auch eine andere Wahrnehmungspraxis. Der Gema muss ein Künstler sämtliche Rechte überschreiben, bei der VG Wort ist das anders, da ist auch eine Registrierung von Creative-Commons-lizenzierten Werken möglich.
LTO: Vielen Dank für das Gespräch.
Michael Weller ist Rechtsanwalt und einer der Gründer von C3S. Er ist für die urheberrechtliche Begleitung des Projekts verantwortlich.
Das Interview führte Claudia Kornmeier.
Claudia Kornmeier, Die alternative Verwertungsgesellschaft C3S: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11765 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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