Zum versuchten Uber-Verbot: Bändigt die kalte Effektivität des deutschen Rechtssystems

von Jannis Werner, LL.M.

29.07.2014

Während Marc Zuckerberg sie angeblich in Facebook integrieren will, will die Stadt Hamburg die Fahrdienste-App Uber verbieten lassen. Der Vorgang ist symptomatisch für die strukturelle Innovationsskepsis in Deutschland, meint Jannis T. Werner. Dabei ist Recht doch nur geronnene Politik. Politik aber muss für Neues offen sein.

Nach WunderCar hat die Stadt Hamburg in der vergangenen Woche auch versucht, Uber den Betrieb zu verbieten. Das Eilverfahren läuft, die Verbotsverfügung gibt es noch, bloß Maßnahmen zur Vollziehung will die Verkehrsbehörde bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht einleiten.

Selbst wenn das Verwaltungsgericht den Betrieb untersagen sollte: Eine effektive Durchsetzung  gegen das US-amerikanische Unternehmen dürfte ungleich schwerer fallen als bei WunderCar - Plattformmodell, Firmensitz im Ausland und nicht zuletzt mehr als eine Milliarde US-Dollar frisches Kapital schaffen eine starke Position. Matriellrechtlich aber ist der Konflikt zwischen dem Geschäftsmodell der Privattaxis und dem geltenden deutschen Personenbeförderungsrecht eklatant. Angenommen also, Privattaxis wie UberPOP sind in Deutschland derzeit illegal. Ende der Diskussion?

Recht ist geronnene Politik

Man sollte nicht vergessen, dass Gesetze vor allem Ausdruck der politischen Entscheidungen der Vergangenheit sind. Recht ist geronnene Politik. Kaum eine Nation aber scheint den Sinn geltender Regularien im Alltag so wenig zu hinterfragen wie wir Deutschen, so wenig Bereitschaft zu haben, im Vertrauen auf die eigene Vernunft Regeln zu brechen.

Das Ausmaß, in dem gerade das hochbürokratische Verwaltungsrecht unsere Gesellschaft durchdringt, findet man außerhalb des deutschen Sprachraums so nicht. Man denke nur an unsere Rote-Ampel-Obsession. Im Rest der Welt stellt der Fußgänger oft und gerne die eigene Bewertung der Verkehrslage über die der Ampel. Wer in Deutschland bei Rot geht, wird damit nicht nur allein sein. Im Zweifel wird er von den brav Wartenden auch noch ein paar erzieherische Worte zu hören bekommen: "Sind Sie farbenblind?" Gemeint ist natürlich: "Sind Sie rechtsblind?"

Mal ganz rechtsblind betrachtet: Sind die von WunderCar und Uber vermittelten Fahrten denn tatsächlich schädlich für unser Gemeinwohl, tatsächlich gefährlich? Ist zur Mitnahme Anderer ein jährlicher TÜV notwendig, wenn doch oft schon die normale zweijährige Überprüfung übertrieben ist? Braucht jemand, der Andere fährt, wirklich ständige gesundheitliche Überprüfungen, als wäre er Pilot?

Und warum werden diese angeblich so essentiellen Dinge dann nicht jedem Autofahrer vorgeschrieben? Schließlich gefährdet man Personen außerhalb des Fahrzeuges doch kaum weniger als Mitfahrer.

In den Vereinigten Staaten: Idee vor Genehmigung

Die derzeitige Debatte wirft diese und weitere Fragen zum Sinn bestehender Gesetze auf. Kaum jemand außer Taxiverbänden hält die Regulierung von Taxis in deutschen Städten für angemessen und zielführend. Privattaxis mögen also gesetzwidrig sein. Aber die einschlägigen Gesetze sind teils veraltet, teils unpassend, teils waren sie immer falsch. Sie sind die unnötige rote Fußgängerampel an einem leeren Boulevard. Dennoch werden sie mit Übereifer durchgesetzt – zumindest in Hamburg.

Das ist in den USA, noch immer Land der Innovation und natürlich Geburtsland der frechen Ideen hinter WunderCar und Uber, anders. Hier ist Unternehmertum in allen Teilen der Gesellschaft verankert. Entgegen gerne gehegten Klischees ist das Amerika, das man vor Ort erlebt, nicht nur das Land von Walmart und McDonalds, von großen Malls und Ketten.

Die Straßen der Städte sind voll von kleinen, in unternehmerischer Initiative Einzelner geführten Geschäften und Diensten. Amerikaner gründen nicht erst seit dem Internet. Sich selbständig machen ist der amerikanischste Job überhaupt. Der Tellerwäscher wird schließlich nicht in Anstellung zum Millionär.

Dabei ist die Frage der Legalität, nach Genehmigungen, Inspektionen und Lizenzen oft eine der letzten, die man sich stellt. Die Gesellschaft respektiert diesen Unternehmergeist mehr als so manches Genehmigungserfordernis. Auf dem rechtlichen Status Quo als solchem beharrt eigentlich nur derjenige, dem er unmittelbar nutzt.

Erfolgsgeschichten: Das Recht folgt

Ein schönes Beispiel aus der Personenbeförderung ist das der Chinatown Buses. Ihre Erfolgsgeschichte begann in den späten 1990er Jahren in New York City, wo ein oft ungenehmigtes, inoffizielles System aus privaten Kleinbussen die öffentlichen Verkehrsmittel ergänzt. Das Familienunternehmen Fung Wah, welches solche Dollar Vans zwischen den verschiedenen Chinatowns der Stadt betrieb, stellte unter seinen Kunden Bedarf an Reisen in die Chinatown des vier Autostunden entfernten Boston fest, den die völlig überteuerten und vernachlässigten Fernzüge der Amtrak und Buslinien der Greyhound Lines nicht stillten. Es wurden kurzerhand Busse angeschafft und einfach losgefahren. Busbahnhöfe? Man hielt am Straßenrand. Genehmigungen, Gesundheitszeugnisse und Inspektionen? Die Fahrer sprachen ja nicht einmal Englisch. Legalität? Höchst zweifelhaft. Der Erfolg aber stellte sich ein, und der Rest ist Geschichte.

Auch der so unsanft geweckte einstige Monopolist Greyhound Lines ist heute auf dem revitalisierten Markt für günstige Busreisen gleich mit mehreren Tochterunternehmen dabei.

Das Reisen ist heute einfach und günstig, auf einem ähnlichen Niveau, wie es seit kurzer Zeit dank der Liberalisierung von Linienbussen auch in Deutschland angekommen ist. Auch in den USA sind die Billigbusse nun legalisiert und reguliert. Aber das Recht hat nicht nur beschränkt und geformt, es ist dem Erfolg gefolgt, hat sich mit ihm entwickelt, und hat ihn nicht zu verhindern gesucht.

Zitiervorschlag

Jannis Werner, Zum versuchten Uber-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12716 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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