Der festgenommene Yilmaz S. wurde von der deutschen Botschaft als "Vertrauensanwalt" eingesetzt. Der Vorwurf der Türkei: Spionage. Der Fall wirft Fragen auf – auch mit Blick auf die Rolle Deutschlands.
Mehr als zwei Jahrzehnte war der türkische Anwalt Yilmaz S. für Deutschland in der Türkei tätig. Im September wurde der "Vertrauensanwalt" der deutschen Botschaft in Ankara festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Dem türkischen Staatsbürger drohen bis zu 21 Jahre Haft. Das ist nach türkischem Recht die Höchststrafe für das, was ihm die Behörden vorwerfen: Spionage.
Sein Anwalt, der seinen Namen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den Medien lesen möchte, verweist gegenüber LTO darauf, dass der Fall von der Türkei als geheim eingestuft wurde, noch sei auch keine Anklage erhoben. Mehr könne er nicht sagen.
Während regierungsnahe türkische Zeitungen von einem "Anwaltspion" schreiben, halten andere türkische Anwälte aus dem Umfeld der deutschen Botschaft den Fall für "politisch aufgeblasen". Von den Anwälten, Unternehmern und Freunden von Yilmaz S., die man Anfang der Woche in der Türkei ans Telefon bekommt, möchten viele reden, die meisten sich am liebsten persönlich treffen und vor allem nicht namentlich erwähnt werden. Aus seinem Umfeld hieß es aber, Yilmaz S. sei sich keiner Gesetzesübertretung bewusst gewesen. Die Verhaftung sei für ihn völlig überraschend geschehen.
Welche Rolle spielt Deutschland in dem Fall?
Ein heikler Fall für die deutsch-türkischen Beziehungen. Das Auswärtige Amt (AA) in Berlin beeilte sich mitzuteilen, der Anwalt habe für die Botschaft "die international übliche und aus unserer Sicht unstrittig zulässige Unterstützung geleistet". Das sei auch europaweit eine gängige Praxis.
Dabei könnte sich Deutschland insbesondere auf § 3 Abs. 3 Konsulargesetz stützen, wonach sich Berufskonsularbeamte "bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Rechtsangelegenheiten des Rates und der Hilfe eines im Empfangsstaat zugelassenen Anwaltes ihres Vertrauens bedienen" können.
Yilmaz S. ist nach Recherche von LTO seit etwa 22 Jahren bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul eingetragen. Laut Auswärtigem Amt soll er ungefähr genauso lange für die Botschaft arbeiten. Der Vertrauensanwalt S. soll für deutsche Behörden Angaben von Asylbewerbern in Deutschland vor Ort in der Türkei überprüft haben. Dafür soll die deutsche Botschaft regelmäßig Geld auf sein Konto überwiesen haben.
Bei seiner Festnahme im September und einer anschließenden Durchsuchung sollen rund 70 Asylakten in die Hände des türkischen Geheimdienstes MIT gelangt sein. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am vergangenen Freitag, eine mittlere zweistellige Zahl von Asylantragsstellern sei unmittelbar betroffen. Es sei jetzt Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen entsprechend Schutz bekämen, "wenn der Bedarf gegeben ist".
Informationen aus türkischer Datenbank illegal weitergegeben?
In den Akten sollen sich offizielle Dokumente der Asylantragssteller befunden haben genauso wie Unterlagen zu ihrem Lebensumfeld, zum Teil auch Auszüge aus Vernehmungen: Sensible Informationen also, die der türkische Staat gegen die Betroffenen nutzen könnte. Es soll sich vor allem um Menschen handeln, die aus politischen Gründen in Deutschland um Asyl gebeten haben.
Unter den Akten soll auch die von Leyla Birlik, einer ehemaligen Abgeordneten des Türkischen Parlaments, gewesen sein. Der Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrats, Kai Weber, sagte LTO: "Ein Blick ins Internet hätte gereicht, um festzustellen, dass die HDP-Politikerin mitsamt ihrer Familie in der Türkei verfolgt und bedroht wird. Die Überprüfung ihrer Akte war so überflüssig wie ein Kropf." Aber warum ist ein türkischer Anwalt überhaupt in der Türkei mit deutschen Asylakten unterwegs?
Weber erklärt die Praxis so: Ein Richter an einem deutschen Verwaltungsgericht ist mit Asylunterlagen eines Flüchtlings konfrontiert, den das BAMF für unglaubwürdig hält. Er wendet sich deshalb an das Auswärtige Amt mit der Bitte, die Echtheit von vorgelegten Beweismitteln oder Aussagen auf ihre Korrektheit zu prüfen. Die Beamten ließen sich dann per Amtshilfe aus dem BAMF die entsprechenden Akten kommen. Teilweise werden Information dann auch an die vor Ort tätigen "Vertrauensanwälte" weitergegeben. Weber, der aus den Asylverfahren den Rücklauf solcher Informationsbeschaffungen kennt, sagt, dass die die Anwälte vor Ort zuweilen auch damit beauftragt würden, Nachforschungen im familiären Umfeld anzustellen.
In der Türkei gibt es eine spezielle Datenbank, das sogenannte UYAP, das Zentrale Datenregister für anhängige Verfahren. Anwälte haben dort einen privilegierten Zugang. Sie können sich bevor sie ein Mandat übernehmen, einen Eindruck von dem Verfahren verschaffen. Dort sind Informationen zu Verurteilungen oder Anklagen abrufbar, sofern die Anwälte eine entsprechende Vollmacht eines potentiellen Mandanten vorlegen.
"Der deutsche Staat hat sich systematisch den privilegierten Zugang von Anwälten zu Gerichtsakten in der Türkei zu Nutze gemacht und dabei die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen unzureichend beachtet", so Weber. Nach seiner Kenntnis beschäftigt das AA zwei solcher Kooperationsanwälte in der Türkei. Deshalb befürchtet Weber, dass noch mehr Informationen aus Deutschland an die türkischen Behörden gelangt und deshalb auch noch mehr Personen betroffen sein könnten. Sollte der Vertrauensanwalt Informationen aus der Datenbank weitergegeben haben, könnte das einen Verstoß gegen Art. 36 des türkischen Anwaltsgesetzes darstellen. Demnach ist der Anwalt zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Nur bereits vorhandene Informationen aus Deutschland überprüft?
Die Datenbank UYAP dürfte indes für Vertrauensanwälte von nur geringem Wert gewesen sein. Denn Informationen zu sensiblen Verfahren, etwa mit Terrorismusbezug kann die Staatsanwaltschaft für eine Eintragung in UYAP sperren lassen. Das betrifft vor allem Verfahren gegen Gülen-Anhänger, eine religiöse Sekte, welche die türkische Regierung für den gescheiterten Putsch 2016 verantwortlich macht und Anhänger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Also Verfahren gegen genau solche Menschen, die wegen Verfolgung auch Asyl in Deutschland suchen – und zu denen deshalb Informationen für den deutschen Staat besonders interessant sind. Offenbar musste der Anwalt aber auch andere Quellen außerhalb der Datenbank nutzen.
Aus türkischen Anwaltskreisen, die mit den Vorgängen vertraut sind, wird die Praxis so beschrieben: Wer in Deutschland Asyl beantragt, macht Angaben zu seiner Person und gibt Dokumente an die deutschen Behörden ab. Diese leiten sie an die Botschaft in Ankara weiter, die wiederum den "Vertrauensanwalt" beauftragt, die Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dazu soll er auch eine Kopie der Dokumente erhalten. Damit wird der Vertrauensanwalt bei der türkischen Generalstaatsanwaltschaft vorstellig und fragt die Fälle über die Identitätsnummern der Betroffenen ab. Auf den Bildschirm der Behörde schauen dürfe der Anwalt nicht, er müsse den Antworten der Staatsanwaltschaft vertrauen.
Würde sich Yilmaz S.' Tätigkeit auf das Überprüfen der deutschen Seite bereits bekannter Informationen beschränken, scheint der Spionagevorwurf zweifelhaft.
Wer trägt die Verantwortung für die Praxis in Deutschland?
Auch fraglich erscheint nach aktuellem Kenntnisstand aber die "gängige Praxis" zwischen BMI, BAMF und AA, wonach sensible Informationen zu Asylantragsstellern ausgerechnet in das Land versendet werden, aus dem sie geflohen sind. Beobachter in der Türkei gaben gegenüber LTO zu bedenken: Es sei unvorsichtig, solche Dokumente überhaupt bei sich zu haben, denn in der Türkei sind Ermittlungen zu politischen Flüchtlingen gängige Praxis.
"Solche Sachverhalte sollten immer Anlass sein, die Prozesse zu überdenken und sich dann die Frage zu stellen, ob die Angemessenheit noch gegeben ist", sagte ein Sprecher des BMI bereits am Freitag in der Regierungspressekonferenz. "Aber es ist natürlich auch klar: Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im individuellen Fall prüfen muss, ob ein Asylgrund besteht oder nicht, dann sind in manchen Fällen eben auch Erkenntnisse aus dem Ausland erforderlich."
"Wenn man die Ressortzuständigkeiten in der Bundesregierung berücksichtigt, wird es wohl dabei bleiben, dass die Erkenntnisanfragen an das Auswärtige Amt gerichtet und von dort beantwortet werden", so der BMI-Sprecher.
"Das sind gängige Verfahren – und das schon seit vielen Jahren", Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer. Dass nun der Anwalt verhaftet worden ist, ist schon ein Problem. Das berührt uns, das berührt auch die Gerichte." Er sehe aber "keinen Grund, Öl ins Feuer zu gießen". Nun sei es zunächst "Aufgabe des Auswärtigen Amtes, mit diesem Fall umzugehen", sagte Sommer den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Das AA teilte laut mit: "Das Instrument eines Kooperationsanwaltes sei in vielen Ländern ein sehr wertvolles und ein sehr gut funktionierendes." Damit könnten aus ganz normal zugänglichen Quellen Informationen, die für Asylverfahren relevant sind, eingeholt und auch bestätigt werden. In der Türkei werde man sich aber nun alle Fragen, die damit zusammenhingen, genau anschauen, so eine Sprecherin. Das AA hat bis auf Weiteres die Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten in der Türkei gestoppt.
Zurzeit sitzt S. in Einzelhaft. Ob und wann gegen ihn Anklage erhoben wird, ist noch nicht absehbar. Auch sein Fall könnte wie der von Deniz Yücel zu einem außenpolitischen Kräftemessen führen.
Für Mittwoch Morgen wurde das Thema auf die Tagesordnung des Innenausschusses im Bundestag gesetzt, Die Fraktion der Linken und die der Grünen wollen von der Bundesregierung dann genauere Antworten zu dem Fall haben.
Nach Festnahme von Vertrauensanwalt in der Türkei: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38913 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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