Urheberrecht an Tattoos: Was Täto­wierte dürfen

von Urban Slamal

28.10.2017

Tattoos sind mittlerweile normal. Dass an ihnen Rechte bestehen, ist aber vielen Künstlern noch nicht bewusst. Ob sie ihren Kunden verbieten dürfen, sich mit ihren Werken fotografieren oder diese entfernen zu lassen, überlegt Urban Slamal.

Woran man merkt, dass eine vormalige Underground-Kunstform in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist? Sie schlägt irgendwann in den Niederungen ganz gewöhnlicher rechtlicher Konflikte auf. Wer sich mit den rechtlichen Irrungen und Wirrungen der Tattoo-Szene befasst, kann davon so manches Liedchen singen. Erst recht gilt das für die vielen Tattoostudios, welche 15 Jahre lang ihr Dasein frei von Rechtsstreitigkeiten genossen, bis die ersten bürgerlichen Kunden mit Rechtsschutzversicherungen auftauchten.

Damit hält auch ein Themenfeld Einzug, das im eher konventionellen Bereich der Kreativbranche bereits zum Alltagserleben gehört. So sehr, dass es so mancher - um völlig uneigennützige Interessenvertretung bemühten - Fachkanzlei ein recht auskömmliches Dasein zu bescheren vermag: das Urheberrecht.

Auch Tätowierungen und deren zeichnerische Entwürfe sind nämlich nicht selten erhebliche Kreativleistungen. Und  selbst die weniger hochfliegenden Entäußerungen der Branche überspringen – der sog. kleinen Münze sei Dank – die Hürde der Werkeigenschaft regelmäßig recht mühelos.

Mehr als nur unbeliebt: Copycats und andere Diebe

Dennoch scheint  nach wie vor nicht bis in das letzte Tattoostudio durchgedrungen zu sein, dass das Kopieren eines Tattoos mehr ist als eine - in der Szene gering geschätzte - Form der Häresie, für die der Sündige sich fürderhin "Copycat" schimpfen lassen muss. Wer ein von einem anderen Tattookünstler – sei es als Entwurfszeichnung oder als Tattoo – geschaffenes Werk vervielfältigend sticht, begeht einen echten Rechtsbruch mit Strafandrohung.

Dasselbe gilt für all diejenigen Hersteller bedruckter Bekleidung, welche auf die eigene T-Shirt-Kollektion Entwurfszeichnungen besonders begabter Tätowierer applizieren, die sie in den Weiten des Internet gefunden haben - selbstverständlich ohne den Urheber eben dieser Zeichnungen oder Malereien vorab um Zustimmung zu bitten.

So gut wie keinem Träger des vor Jahren noch erfolgreichen Modelabels "Ed Hardy" des zwischenzeitlich verstorbenen Modedesigners Christian Audigier dürfte bekannt sein, dass seine Kleidung – erlaubterweise - die Arbeiten des mittlerweile zur lebenden Legende gewordenen Tätowierers Don Ed Hardy zitierte.

All das wäre für sich genommen schon ein spannendes Thema für weitere Zeilen. Weitaus interessanter stellt sich für den gemeinen Kunden eines Tattoostudios indes seine sich daraus ergebende eigene Rechtsposition am "eigenen" Tattoo dar. Wem stehen die Rechte daran zu? Kann der Tätowierer vorschreiben, was damit geschehen darf – und was nicht?

Zitiervorschlag

Urheberrecht an Tattoos: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25293 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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