Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Kinder und Jugendliche zu ihren Erfahrungen mit der Justiz befragt. Das Ergebnis: Deutsche Gerichtsverfahren entsprechen nicht den menschenrechtlichen Anforderungen an kindgerechte Justiz.
Mehr als 100.000 Scheidungskinder und bis zu 300.000 minderjährige Opfer sexueller Gewalt pro Jahr - diese Zahlen gaben den Anlass für die Studie "Kindgerechte Justiz – Wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche verbessert werden kann", die das Deutsche Institut für Menschenrechte mit Sitz in Berlin jetzt veröffentlichte. Die Grundlage für die nicht repräsentative Fehleranalyse und Handlungsempfehlungen für Politik und Justiz stellen 48 Interviews mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Alter von 4 bis 17 Jahren Beteiligte an einem straf- oder familienrechtlichen Verfahren waren. Die Quintessenz der Studie: Den Betroffenen war aufgrund ihres Alters der bestmögliche Zugang zum Recht verwehrt.
Für die Definition eines "Zugangs zum Recht" orientieren sich die Forscher am allgemeinen Menschenrecht des "access to justice", der gleich in mehreren Rechtsquellen, wie etwa in der EU-Charta der Grundrechte, festgehalten ist. Demnach bedeutet Zugang zum Recht, dass eine Person, deren Rechte verletzt worden sind, bei einer innerstaatlichen Rechtsinstanz ein wirksames Rechtsmittel erheben kann. Als "wirksam" gilt es dann, wenn es dazu führt, dass der Betroffene wieder zu seinem Recht kommt oder eine Entschädigung für bereits eingetretenen Schaden erhält.
Das Recht auf den Zugang zum Recht beinhaltet auch, dass im Verfahren selbst grundlegende Verfahrensregeln eingehalten werden wie eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung. Die Realität hierzulande aber sehe anders aus, resümiert Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte: "Deutsche Gerichtsverfahren entsprechen derzeit weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Vorgaben des Europarats zu kindgerechter Justiz."
Polizei beliebter als Richter
Auch wenn den 48 Gesprächen individuelle Lebensgeschichten und Verfahren zugrunde lagen, kristallisierten sich im Ergebnis zentrale Kritikpunkte heraus, mit denen fast jede befragte Person während der Verfahren in Berührung gekommen war. So beklagten sich die während des Verfahrens Minderjährigen häufig darüber, dass sie keine Informationen über den Ablauf des Verfahrens bekommen hätten oder welche Bedeutung gerichtliche (Zwischen-) Beschlüsse für ihr Leben oder den weiteren Verfahrensverlauf hatten. Wichtige Verfahrensabschnitte seien nur in Ausnahmen kindgerecht zusammengefasst worden.
Gründe für das Informationsdefizit seien allerdings nicht nur bei den Richtern zu suchen. Gerade in den familienrechtlichen Verhandlungen enthielten die (getrennten) Eltern oder Pflegeeltern den involvierten Minderjährigen wichtige Informationen bewusst vor.
Neben ausreichenden Auskünften und Erklärungen vermissten die Befragten auch Empathie und eine gewisse Leichtigkeit in den Verfahren. So beschrieben die Befragten, dass Freundlichkeit und persönliche Ansprache bei der Polizei häufig vorhanden gewesen seien, während Richter eher "grimmig guckten" und "nie lachten". Ebenso fühlten sich die Kinder und Jugendlichen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, ihren Beitrag zu den Verfahren so gut wie möglich einzubringen, weil etwa während der Anhörungen von den Richtern keine Pausen erlaubt worden seien, um kurz nach draußen zu gehen oder etwas zu trinken. "Schwierige Fachhochbegriffe" und "immer nur Paragrafen" statt verständlicher Sprache verstärken laut Studie den negativen Eindruck der Erwachsenenwelt, die ein Gericht nun einmal sei. So sei in einigen Extremfällen nicht einmal darauf eingegangen worden, wenn die angehörte Person "total geheult" habe.
Auch erzieherische, abschätzige Bemerkungen am Ende der Anhörungen kritisierten viele der Befragten. Insbesondere, wenn der Richter wegen seiner besonderen Kenntnisse aus den Akten Andeutungen machte und somit für alle Anwesenden transparent wurde, dass der Minderjährige bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. So habe etwa ein Richter eine Befragt nach einer Anhörung im Scheidungsverfahren ihrer Eltern ermahnt, sie möge wieder darauf achten, regelmäßig zur Schule zu gehen und die Hausaufgaben zu machen.
Marcel Schneider, Studie zu kindgerechter Justiz in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17818 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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