2/3: "Rechtsmittel nur noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurücknehmen"
LTO: Welche Justizreformen konnten Sie in der aktuellen Legislaturperiode nicht umsetzen? Braucht es weitere Reformen – zum Beispiel im Bereich des Deals im Strafrecht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Sie waren bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe anwesend – und schockiert von der Studie und den Berichten über die bisherige Handhabung von Absprachen im Strafprozess.
Leutheusser-Schnarrenberger: Die Entscheidung ist da, die Regelungen sind nicht verfassungswidrig. Aber die Praxis muss natürlich auch entsprechend dem Willen des Gesetzgebers agieren. Wir arbeiten an Überlegungen, die wir in der nächsten Legislaturperiode umsetzen würden. Man könnte die jetzige gesetzliche Regelung möglicherweise nachjustieren, um den Willen des Gesetzgebers auch umzusetzen. Deals müssen in der mündlichen Verhandlung transparent und protokolliert gemacht werden – und eben nicht in der Kantine. Damit befassen wir uns im Ministerium.
LTO: Befassen Sie sich auch mit dem Vorschlag, dem Bundesgerichtshof eine Entscheidungskompetenz trotz Rücknahme der Revision zuzubilligen? Immer wieder wird moniert, dass insbesondere Versicherer, aber auch Banken sich im letzten Moment aus Verfahren verabschieden, wenn ein negatives Urteil mit Grundsatzwirkung droht. Gibt es Pläne im BMJ, das zu verhindern?
Leutheusser-Schnarrenberger: Das wird in dieser Wahlperiode noch kommen, es wird im Gesetzentwurf über den elektronischen Rechtsverkehr geregelt. Da wollen wir zurück zur früheren Rechtslage, dass man nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Rechtsmittel zurücknehmen kann. Später muss dann auch entschieden werden – und nicht taktisch ein Rückzug vorbereitet werden. Schließlich gibt es zwei Parteien und es geht um rechtliche Grundsatzfragen, sonst wäre die Angelegenheit ja gar nicht in der Revisionsinstanz.
Das berechtigte Anliegen, dann auch zu einer Entscheidung zu kommen, wird im Gesetzentwurf über den elektronischen Rechtsverkehr mit verabschiedet, hoffentlich in der nächsten Woche.
Der Vorsitz des 2. Strafsenats: "Mit Emotionen aufgeladen und sehr angespannt"
LTO: Noch ein letztes Justizthema: Verraten Sie uns, wie Sie es geschafft haben, nun dem umstrittenen und streitbaren Richter Thomas Fischer den Vorsitz des 2. Strafsenats zu verschaffen? Es ist ja durchaus ungewöhnlich, dass Herr Fischer nicht nur Vorsitzender Richter ist, sondern ihm auch ein bestimmter Senat zugewiesen wurde.
Leutheusser-Schnarrenberger: Das war nun eine wirklich mit Emotionen aufgeladene und inzwischen sehr angespannte Situation. Sie war auch eine Ausnahme und wirklich nicht der Regelfall bei der Besetzung von Vorsitzenden-Posten.
Am Ende sind wir zu einem guten Ergebnis gekommen, alle drei Strafsenate werden im Vorsitz besetzt sein, Ruhe wird einkehren und vom Bundesgerichtshof wird eine Beschädigung abgewehrt – das hat mich am meisten umgetrieben. Ich bin jetzt froh über das Ergebnis.
"Die Sicherungsverwahrung ist sicher"
LTO: Zum 1. Juni ist die Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Kraft getreten, nachdem der Gerichtshof für Menschenrechte wie auch das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatten. Das Gesetz regelt schon seinem Namen nach aber nur die Umsetzung des Abstandsgebots, also vor allem die Umstände des Vollzugs der Sicherungsverwahrung. Experten bezweifeln, dass das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt – und gar, dass es in Zukunft überhaupt eine wirksame Rechtsgrundlage gibt, um Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die Frist zur übergangsweisen Regelung der alten Vorschriften aber ist abgelaufen – droht die nächste zwangsweise Entlassungswelle von Straftätern?
Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben in dieser Legislaturperiode das materielle Recht der Sicherungsverwahrung komplett neu geregelt, und zwar im Strafgesetzbuch. Nur die letzte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf ja das Abstandsgebot. Vorher gab es viele andere Entscheidungen, auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, aufgrund derer wir viele andere materiellrechtliche Neuerungen vorgenommen haben.
Zum Beispiel haben wir die primäre und die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut und die nachträgliche abgeschafft. Daneben gelten aber auch Übergangsregelungen für die Altfälle. Und diese sind durch die verschiedenen Rechtsänderungen über zehn Jahre auch nicht homogen, die Rechtslage ist sehr komplex. Aber wir haben materiellrechtlich neue Grundlagen geschaffen, diese ausdrücklich noch einmal in Kraft gesetzt und das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung erstmals auch dem Bund Aufgaben übertragen. Gemeinsam mit den Ländern haben wir dieses Bundesgesetz ausgehandelt, das die Anforderungen an die Sicherungsverwahrung regelt. Von nun an gilt ein neues, grundsätzlich reformiertes Recht der Sicherungsverwahrung.
LTO: Die neue Sicherungsverwahrung genügt also Ihres Erachtens nun europäischen und deutschen Vorgaben?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, da bin ich sicher. Wir haben jetzt ein in sich geschlossenes System, das diesen Vorgaben standhalten wird. Dafür haben wir die Legislaturperiode ausgenutzt - aber auch gebraucht.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8872 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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