EU plant Saatgutverordnung: Schlechte Aussichten für die Evolution

von Prof. Dr. Wolfgang Voit

06.05.2013

Am Montag legte die EU-Kommission den Entwurf für eine Verordnung zum Saatgutrecht vor, die den gewerblichen Handel mit Saatgut regeln soll. Kleine Samenhändler fühlen sich dadurch gegenüber internationalen Konzernen benachteiligt. Die geplanten Regelungen könnten tatsächlich das Aus für kleine Händler und damit möglicherweise auch für seltene, alte Sorten bedeuten, meint Wolfgang Voit.

Die geplante Verordnung soll an die Stelle der derzeit geltenden Richtlinien treten. Die Kommission will damit den Saatgutmarkt noch weiter vereinheitlichen. Dafür schlägt sie ein Genehmigungsverfahren für alle gewerblichen Saatguthändler und ein Zulassungsverfahren für alle Sorten vor.

Erst im Juli 2012 traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zum Saatgutrecht. Die gemeinnützige Association Kokopelli, die sich für den Erhalt seltenen Saatguts einsetzt, hatte nicht zugelassenes Saatgut für alte und seltene Sorten französischen Gärtnern geliefert. Die Graines Baumaux SAS, die kommerziell mit Saatgut handelt, hatte sie aufgefordert dies zu unterlassen. Kokopelli machte dagegen geltend, ihre alten Sorten könnten gar keine Zulassung nach der Richtlinie 2002/55 bekommen, weil sie die Kriterien der Unterscheidbarkeit, der Homogenität und der Beständigkeit nicht erfüllen könnte. Auch die Voraussetzungen der Ausnahme nach der Richtlinie 2009/145 könne sie nicht erfüllen.

Der Rechtsstreit landete schließlich in Luxemburg und ging zulasten der gemeinnützigen Organisation aus. Der Gerichtshof betonte in seinem Urteil neben dem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers vor allem die Bedeutung der Sortenregelungen für die Ernährungssicherheit, die nur mit ertragsstarken Sorten sichergestellt werden könnte (Urt. v. 12.07.2012, Az. C 59/11).

Keine Nahrungskrise in Europa zu befürchten

Global betrachtet kann man dieser überaus hohen Wertschätzung der Ernährungssicherheit gewiss etwa abgewinnen. Etwa mit Blick auf das starke Bevölkerungswachstum. 2050 werden über neun Milliarden Menschen auf der Erde leben – so die Prognosen.

Es geht aber um Europa. Und dort haben wir uns jahrelang Prämien für die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen geleistet. Unsere Äcker sind in weiten Bereichen keine Kornfelder mehr, sondern dienen der Energiegewinnung. Es spricht also wenig dafür, dass wir in Europa ohne eine staatliche Sicherung ertragsstarker Sorten in eine Ernährungskrise stürzen werden. Vielfach setzen sich ertragsstarke Sorten schon deshalb durch, weil sie rentabler sind. Wenn Verbraucher künftig andere Sorten bevorzugen, wird die Landwirtschaft diese anbauen. Auch das hat dann einen guten Grund – die freie Marktwirtschaft.

Pflanzen könnten Fähigkeit verlieren, sich an Umwelt anzupassen

Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wird man allerdings kaum juristisch erfolgreich gegen die weitere Reglementierung der Saatgutlandschaft vorgehen können. Dabei sind die Beschränkungen für Händler und Verbraucher beträchtlich.

Soweit es um Einschränkungen des zulässigen Saatguts aus gesundheitlichen Gründen geht, wird man dagegen wenig einwenden können. Problematischer ist dagegen die Einschränkung des Handels auf Sorten, die den Kriterien der Unterscheidbarkeit, der Homogenität und der Beständigkeit entsprechen. Kleinzüchter befürchten, dass dies das Aus für seltene Sorten bedeuten könnte. Für diese ist ein Zulassungsverfahren nämlich gar nicht möglich, weil die einzelnen Samen in den Sorten variieren und es deshalb an der notwendigen Homogenität fehlt.

Gerade kleinere Züchter mit einer breiten Vielfalt an Sorten können außerdem schon das bestehende Zulassungsverfahren kaum bewältigen. In Gefahr ist in den Augen der Gegner auch die biologische Vielfalt. Die EU-Kommission misst dieser in der Tat einen deutlich geringeren Stellenwert zu als etwa bei Infrastrukturvorhaben.

Ein wichtiges Argument der Gegner des neuen Saatgutrechts liegt in dem Risiko, dass Pflanzen die Fähigkeit verlieren könnten, sich an geänderte Umweltbedingungen anzupassen. Homogenes Saatgut bietet nämlich schlechte Chancen für die Evolution. Dies würde den Konzernen in die Hände spielen, die dann neue anpassungsfähige Sorte technisch entwickeln könnten. Ob die Technik dafür aber tatsächlich geeigneter ist als die Natur, ist fraglich.

Hobbygärtner nicht betroffen

Bei aller Kritik an den Plänen der Kommission darf nicht verschwiegen werden, dass der Sortenschutz die Produktivität erheblich gesteigert hat, Pflanzen vor Schädlingen schützt und die strenge Klassifizierung der Sorten ihrer leichten Handelbarkeit und damit letztlich auch der Warenfreiheit dient. Die Kritik an dem Entwurf war auch häufig überzogen. Es droht weder ein Verbot, selbst Pflanzen zu vermehren und anzubauen, noch wird Hobbygärtner untersagt, Saatgut zu tauschen oder kostenlos abzugeben.

Die geplante Verordnung erfasst nur den kommerziellen Handel. Dies hat die Kommission in einer Presseerklärung Ende April noch einmal klargestellt, um die Wogen etwas zu glätten. Allerdings heißt es in derselben Erklärung auch, dass es für alle Unternehmer, auch für Kleinstunternehmer, ein Zulassungsverfahren und für alle Sorten, auch für seltene alte Sorten, ein Registrierungsverfahren geben soll. Dafür soll allerdings auf ältere Daten und Erfahrungswissen zurückgegriffen werden können, so dass keine neuen Tests verlangt werden müssen.

Es ist dennoch gut, dass die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner den Entwurf der Kommission kritisch diskutieren will. Deutschland wolle sich für eine weitere Entbürokratisierung des Marktzugangs einsetzen, heißt es. Die politische Auseinandersetzung sollte sich dabei nicht auf Anbauverbote und den privaten Kleingärtner beschränken – der nach dem Willen der Kommission ohnehin nicht von der Regelung betroffen sein soll – sondern die grundlegendere Frage nach dem Verhältnis zwischen Ernährungssicherheit und Sortenvielfalt aufgreifen.

Der Autor Prof. Dr. Wolfgang Voit ist Sprecher der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebens- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität Marburg.

Zitiervorschlag

Wolfgang Voit, EU plant Saatgutverordnung: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8674 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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