Das zahlt Bundesregierung an Kanzleien: 380 Euro pro Stunde für Abwehr von Pres­se­an­fragen

von Dr. Markus Sehl

15.10.2019

Was geben Ministerien und Behörden aus, um Presseanfragen abzuwehren? Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage nennt zum ersten Mal Stundensätze - und gibt Hinweise, warum welche Kanzlei am häufigsten mandatiert wird.

Wie viel Geld Bundesministerien und ihre Behörden ausgeben, um Presseanfragen abzuwehren, geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hervor, die LTO vorliegt. Angefragt hatte die Bundestagfraktion der Partei Die Linke.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat mit insgesamt 74.147,91 Euro für die Jahre 2013 bis 2018 am meisten ausgegeben, gefolgt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit 48.990,34 Euro. An dritter Stelle steht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dort wurden 34.931 Euro ausgegeben, um Presseanfragen abzuwehren.

"Naturgemäß gibt der Inlandsgeheimdienst die meisten Steuergelder zur Abwehr von Auskunftsansprüchen aus", kommentierte die Linken-Abgeordnete Martina Renner. "Das zeigt, in welchem Verhältnis diese Behörde zu Transparenz und demokratischer Öffentlichkeit steht."

Insgesamt fallen die Zahlen geringer aus als in einer Antwort aus dem Vorjahr . Gefragt wurde dieses Mal aber auch nur nach der Abwehr von Presseanfragen. Die Antwort des BMJV berücksichtigt deshalb offenbar nur Anfragen nach den Pressegesetzen – nicht aber Presseanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Bei den beauftragten Kanzleien liegt Redeker Sellner Dahs mit Abstand vorne. Einzelne Mandate für Prozessvertretungen gingen an KPMG, Raue, Busse & Miessen und Taylor Wessing.

Was die Kanzleien mit der Abwehr von Presseanfragen verdienen

Zum ersten Mal gibt eine Antwort auf eine solche Keine Anfrage aber auch Zahlen zu den vereinbarten Stundensätzen preis. In allen Fällen wurden Honorarvereinbarungen geschlossen, also nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Zur Begründung teilt die Bundesregierung mit, dass bei einer Abrechnung nach den vorgesehenen Sätzen des RVG die Anwälte nicht bereit seien, komplexe Mandate zu übernehmen.

Die Ministerien haben mit den Kanzleien zwischen 250 Euro und 380 Euro pro Stunde als Honorar vereinbart. In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage nennen die Beamten nur den Niedrigst- und Höchstsatz. Dadurch sollen die Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Kanzleien gewahrt werden. Gar keine Angaben zu den Kosten wurden etwa für das BMJV und das Gesundheitsministerium gemacht. Diese beiden hätten zwischen 2013 und 2018 nur einmal Anwälte zu diesem Zweck beauftragt, eine Angabe der Kosten ließe deshalb direkte Rückschlüsse auf die Preisgestaltung der jeweils beauftragten Kanzlei zulassen, so das Antwortschreiben. Das Kanzleramt war von der Anfrage nicht umfasst.

Wonach die Regierung Kanzleien auswählt

In dem Antwortschreiben verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesministerium des Innern Anfang 2015 zum ersten Mal einen Leitfaden für die Beauftragung von Rechtsanwälten erstellt hat. "Dieser Leitfaden dient seitdem den Ministerien als Hilfestellung bei der Mandatierung von Anwältinnen und Anwälten", heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Mittlerweile liegt eine neue Fassung des Leitfadens vom Juni 2018 vor.

Der 23-seitige interne Leitfaden enthält unter anderem eine Checkliste mit Fragen wie "Besteht die Notwendigkeit einen Rechtsstreit zu führen?", Fragen nach den Erfolgsaussichten und warum nicht die Ministeriumsmitarbeiter den Rechtsstreit selbst führen könnten. Was die Auswahl der Kanzleien angeht, soll sie nach den folgenden Kriterien getroffen werden: Spezielles Fachwissen, einschlägige Praxiserfahrungen, Kenntnisse der Arbeitsweise der Bundesverwaltung, örtliche Erfordernisse (Anwesenheit vor Ort), Erfahrung vor dem zuständigen Gericht, Honorarforderungen im Einklang mit Wirtschaftlichkeitserwägungen der Verwaltung.

"Eine Auswahl kann anhand eigener Kontakte und eigenen Erfahrungswissens oder aufgrund von Empfehlungen von Kollegen auch anderer Ressorts und Behörden erfolgen", heißt es in dem Leitfaden.

Zitiervorschlag

Markus Sehl, Das zahlt Bundesregierung an Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38179 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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