OLG München kritisiert Verteilungspraxis: Autor obsiegt mit Klage gegen VG Wort

von Claudia Kornmeier

17.10.2013

Verwertungsgesellschaft zahlt Geld nur vorläufig aus

Die VG Wort will auf das Urteil des OLG München nicht reagieren, bevor die Entscheidungsgründe vorliegen. In ihrer Reaktion auf die erstinstanzliche Entscheidung sprach sie von einem Einzelfall und legte Berufung ein. Das Verfahren als Musterklage zu betrachten, lehnte die Verwertungsgesellschaft kategorisch ab. Das erstinstanzliche Urteil stelle die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten von Autoren und Verlagen innerhalb der VG Wort in Frage, wie sie seit Jahrzehnten praktiziert, von Autoren und Verlagen gemeinsam getragen und durch das geltende Recht ermöglicht werde.

Sie wies dabei darauf hin, dass sie für ca. 287.000 wissenschaftliche Autoren Vergütungsansprüche aufgrund von Einzelmeldungen wahrnehme, also ohne dass ein vollständiger Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen worden sei. Die Entscheidung des LG könne sich daher auch nachteilig für manche Autoren auswirken, also weniger Geld bedeuten.

Anschließend stoppte die Verwertungsgesellschaft zunächst die jährliche Ausschüttung. Schließlich zahlte sie dann aber doch, um wirtschaftliche Härten zu vermeiden. Auch 2013 wollte die VG Wort vor der für Juli geplanten Hauptausschüttung die Entscheidung des OLG abwarten. Nachdem sich der Termin aber verschoben hatte, wurde das Geld wieder vorläufig ausgezahlt.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger wirkt sich nicht auf Klage aus

Die Grundannahme des LG München I, Verleger hätten kein Leistungsschutzrecht, hat sich seit August 2013 zumindest für Presseverleger geändert. Die VG Wort hat den Verlagen bereits angeboten, das Leistungsschutzrecht für sie wahrzunehmen.

Direkte Auswirkungen auf die Klage von Vogel hat dies nicht, da er als wissenschaftlicher Autor allein die Beteiligung der Buchverlage an der Ausschüttung angreift. Die Buchverlage  aber haben weiterhin kein Leistungsschutzrecht: "Meine Klage wird von dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger in keiner Weise berührt", sagt Vogel.

Für Journalisten, die mit Presseverlegern zu tun haben, bedeutet das auch, dass sie sich nicht zu früh über Vogels Erfolg freuen sollten. Für sie könnte sich auch nach einer rechtskräftigen Entscheidung nichts ändern. Der DJV befürchtet sogar, dass sich der Rechtsstreit am Ende zu ihrem Nachteil auswirken könnte.

Aufsichtsbehörde DPMA verweigerte sich einer Prüfung

Bevor Vogel den Klageweg einschlug, wandte er sich bereits an den Petitionsausschuss des Bundestags. Ohne Erfolg. Außerdem schrieb er das BMJ an. Ohne Antwort. Schließlich versuchte er es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Ohne Ergebnis.

Die Aufsichtsbehörde der VG Wort wollte zunächst etwas unternehmen, unterließ es dann aber doch. "Da sitzen zwölf vom Staat bezahlten Juristen und erklären, sie beobachteten meine Klage aufmerksam, anstatt tätig zu werden, wie es ihre Pflicht wäre.  Vielleicht warten sie darauf, dass mir das Geld ausgeht. Immerhin kostet mich das Verfahren im Falle des Unterliegens einen fünfstelligen Betrag", ärgert sich Vogel über das DPMA, für das er selbst in den 80ern arbeitete.

Später – nach der Entscheidung des LG – wandte sich auch die VG Wort mit einer Bitte um Prüfung an das DPMA. Sie wollte wissen, ob Gelder vorläufig ausgezahlt werden sollten oder die Hauptausschüttung verschoben werden könne, bis eine endgültige Gerichtsentscheidung vorliegt. Das Ergebnis dieser Prüfung – soweit sie denn erfolgte – wurde zumindest nie öffentlich bekannt.

Das OLG geht davon aus, dass der Rechtsstreit in eine weitere Runde geht und mindestens vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. Die Revision wurde zugelassen. "Es kann sein, dass wir erst in zwei, vier Jahren oder noch später wissen werden, wie die Sache ist", sagte der Richter. Erst dann könnten die über den Einzelfall hinausgehenden Fragen abschließend geklärt werden, so der Gerichtssprecher. Was der Rechtsstreit am Ende tatsächlich für wissenschaftliche Autoren und Journalisten bedeutet – ob mehr oder weniger Geld – ist daher wohl noch nicht absehbar.

Mit Material von dpa.

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, OLG München kritisiert Verteilungspraxis: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9836 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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