Nach der Loveparade-Katastrophe: Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren?

Martin Hortig

03.08.2010

Verletzte und Hinterbliebene der Massenpanik hoffen auf eine schnelle Erstattung von Schäden. Martin Hortig befürwortet den Vorschlag, einen Ombudsmann zu benennen, hält aber einen Spendenfonds aus privaten Geldern für nicht zwingend erforderlich. Er wäre auch ein falsches Signal - schließlich hat nicht höhere Gewalt, sondern menschliches Versagen zur Katastrophe geführt. 

Angesichts von 570 Verletzten, 21 Toten und ihren Angehörigen ist die vorgeschlagene Benennung eines Ombudsmannes sicherlich hilfreich, um die Schadensabwicklung zu konzentrieren und damit zu beschleunigen.

Es steht außer Frage, dass das mit diesem Vorschlag verfolgte Ziel, den Verletzten und Hinterbliebenen schnell und unbürokratisch den vollen Ersatz der erlittenen materiellen und immateriellen Schäden zu gewährleisten, in jeder Hinsicht Unterstützung verdient.

Dagegen ist die Einrichtung eines Spendenfonds aus privaten Spenden, auch wenn dieser dem Zweck eines vollständigen Schadensausgleichs dienen soll, deshalb problematisch, weil bislang fast alle Spendenfonds für Opfer von Naturkatastrophen oder anderen Formen höherer Gewalt eingerichtet wurden. Die tragischen Ereignisse der Loveparade sind dagegen eindeutig das Resultat menschlichen Versagens. Ein Spendenaufruf könnte diesen Unterschied mit der Zeit weichspülen.

Aufruf zu privaten Spenden wirklich notwendig?

Außerdem dürfte inzwischen die Gefahr sehr gering sein, dass Opfer und Geschädigte ohne Spendenfonds keinen vollen Ersatz erhalten. Nach den bisherigen Informationen wird die Höhe der reinen Sachschäden, zum Beispiel für zerrissene Kleidung und verloren gegangene Gegenstände, übersichtlich bleiben. Im Hinblick darauf, dass von deutschen Gerichten bislang nur angemessenes Schmerzensgeld zugesprochen wird, werden auch die immateriellen Schäden der Verletzten aus der Versicherungssumme von 7,5 Millionen Euro wahrscheinlich weitgehend beglichen werden können. Falls nicht, steht dann noch der vom Land eingerichtete Hilfsfonds zur Verfügung.

Anders sieht es zwar mit den Rentenforderungen der Hinterbliebenen und den Behandlungs-, Rehabilitations-, Verdienstausfall- und Rentenkosten der Verletzten aus, die den weitaus größeren Teil des Schadens ausmachen dürften. Die Höhe dieser Forderungen auch nur einzuschätzen, ist gegenwärtig ausgesprochen schwierig, da nähere Informationen zu den Todesopfern und den erlittenen Verletzungen der Opfer nicht bekannt sind.

Gerade weil es sich bei den Geschehnissen der Loveparade aber nicht um höhere Gewalt handelt, werden Krankenkassen und Rentenversicherer diese Kosten vorfinanzieren und, wenn die Versicherungssumme nicht ausreichen sollte, anschließend Regress bei den Verantwortlichen für diesen "twenty-five-seven" der deutschen Veranstaltungswirtschaft nehmen. Wenn dort kein Geld zu holen sein sollte, werden die Ausfälle bei der Berechnung der zukünftigen Beiträge berücksichtigt.

Opferentschädigung auch durch den Eigentümer des Veranstaltungsgeländes?

Nach wie vor bleibt es dabei, dass die Lopavent GmbH als Veranstalter der Loveparade die Hauptverantwortliche ist.

Es ist gemäß § 43 SonderbauVO NRW Aufgabe des Betreibers einer Versammlungsstätte, im Einvernehmen insbesondere mit Polizei, der Brandschutzdienstelle und den Rettungskräften den für die Genehmigung zuständigen Stellen der Stadt Duisburg ein Sicherheitskonzept vorzulegen und zwar, bevor die Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erteilt wird. "Im Einvernehmen" bedeutet "mit Zustimmung", nicht etwa "nur zur Kenntnisnahme".

"Betreiber" des Veranstaltungsgeländes ist nach der SonderbauVO zwar nicht die Lopavent GmbH, sondern der Eigentümer des Geländes. Der Betreiber kann diese Pflichten aber nach der SonderbauVO durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen. Das ist ständige Praxis. Geht man deshalb davon aus, dass dies auch in Duisburg geschehen ist, war Lopavent bis zum Beweis des Gegenteils für alle Sicherheitsfragen zuständig und verantwortlich, auch wenn die Haftung des Betreibers davon unberührt bleibt.

In dem Sicherheitskonzept ist unter anderem die Mindestzahl der vom Veranstalter eingesetzten Ordnungskräfte, gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden anzugeben, ferner der vollständige Name des Ordnungsdienstleiters, damit die Behörden einen verbindlichen Ansprechpartner im Notfall haben. Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstleiters gehört unter anderem, die Einhaltung der nach dem Rettungswegekonzept maximal zulässigen Besucherzahlen sicherzustellen. Vor allem ist der Ordnungsdienstleiter aber für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich.

Neben der Lopavent GmbH als Veranstalterin dürfte damit auch der Eigentümer des Veranstaltungsgeländes als Betreiber haften, zumal gemäß § 31 SonderbauVO Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge ständig freizuhalten sind.

Wenn Eigentümer des Geländes die Stadt Duisburg sein sollte, dann haftet die Stadt also auch aus diesem Grund, selbst wenn sie diese Verantwortlichkeiten per Vertrag oder Genehmigungsauflagen auf die Lopavent GmbH übertragen haben sollte. Angesichts der bisherigen Nutzung des Geländes kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass es auch andere Grundstückseigentümer geben könnte. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch.

Kein Unglück im Sinne von "höherer Gewalt"

Wenn es außerdem noch zutreffen sollte, dass Polizei und Feuerwehr bereits im Vorfeld Bedenken geäußert haben und diese im Sicherheitskonzept nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, ferner, dass der dem Ordnungsdienstleiter zur Seite gestellte Kontaktbeamte der Polizei nicht einmal über ein Funksprechgerät, geschweige denn über Notfallkompetenzen verfügte, dann sind die Ereignisse in Duisburg zumindest das Resultat aus Ahnungslosigkeit und Schlamperei aller an der Organisation der Loveparade Beteiligten.

Ein unvorhersehbares Unglück ist die Katastrophe jedenfalls nicht. Schon gar nicht, wenn die Planung auf deutlich weniger Besuchern basieren sollte, als vom Veranstalter eigentlich erwartet wurden.

Wenn aber Hinterbliebene und Geschädigte des Super-GAU der deutschen Veranstaltungsindustrie mit einem vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen rechnen können, warum sollen dann zusätzlich noch private Spendengelder gesammelt werden? Soll der Veranstalter, der hauptsächlich die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer trägt, durch private Spendengelder entlastet werden? Was bedeutet dann noch Verantwortlichkeit? Das Ergebnis wäre doch nur, dass etwaige Gewinne privatisiert, Verluste aber sozialisiert würden.

Der Autor Martin Hortig ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Veranstaltungsrecht in Berlin. Er ist Autor und Referent zu den Themen "Veranstaltungsrecht" und "Haftungsfragen bei Veranstaltungen" und verfügt als Oberregierungsrat a.D., Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte und Mitveranstalter des Berliner Karnevalszuges (mit bis zu einer Millionen Zuschauern) über Erfahrungen aus allen für einen Event maßgeblichen Blickwinkeln.

Zitiervorschlag

Martin Hortig, Nach der Loveparade-Katastrophe: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1122 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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