Kfz-Versicherer dürfen eine Werkstatt vorgeben, Rechtsschutzversicherer einen Anwalt empfehlen, beide können ihren Kunden dafür Vorteile versprechen, so der BGH. Zu Recht, meint
Christian Deckenbrock, Interessenskonflikte begründen die Anreizsysteme…
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