Vodafone und Telekom drohen Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Trotz richterlicher Beschlüsse hatten die Firmen Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben. Kay H. Schumann bewertet die Erfolgsaussichten einer Anklage.
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Die Mitgliedstaaten der EMRK wollen sich mehr Einfluss gegenüber dem Menschenrechtsgerichtshof einräumen. Warum das die Unabhängigkeit des EGMR bedroht, kommentiert Franziska Kring.
Niemand hatte die Absicht, sich rechtswidrig zu verhalten: So lässt sich die Stellungnahme des Regierungspräsidenten Gießen gegenüber dem BVerfG zum juristischen Streit um die Stadthalle Wetzlar zusammenfassen. Weitere Konsequenzen: keine.
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Die Klage einiger Angehöriger von 9/11-Opfern gegen Saudi-Arabien schreitet voran: Das Königreich ist mit seinem Einwand, als ausländischer Staat Immunität vor amerikanischen Gerichten zu haben, nicht durchgedrungen, zeigt Theodor Shulman.
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"Ein neuer Deal für den Verbraucherschutz" – so hat die EU-Kommission ihr neues Regelwerk für die Kunden in Europa überschrieben. In Brüssel wurden die weitreichenden Vorschläge am Mittwoch vorgestellt.
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Die Linke kritisiert im LTO-Interview Pläne der GroKo, das Strafverfahren um jeden Preis zu beschleunigen. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Friedrich Straetmanns, setzt in der Rechtspolitik nicht auf Krawall, sondern auf Kooperation.
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Auch in Frankreich darf Uber seine Vermittlung von Privatleuten im Straßenverkehr nicht starten. Mit formalen Argumenten, dieses Mal einer angeblich unterbliebenen Notifizierung, kommt das Unternehmen nicht durch. Zu Recht, meint Askan Deutsch.
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Die Grundsteuer ist in ihrer aktuellen Fassung verfassungswidrig. Auch wenn das nicht überraschend kommt, stellt sogar die vom BVerfG gesetzte Frist von praktisch sieben Jahren Bund, Länder und Kommunen vor Herausforderungen, zeigt Dennis Klein .
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