2/2: Bürger werden im deutschen Bewerbungsverfahren beteiligt
Danach soll es in der ausgewählten Stadt eine weitere offizielle politische Bürgerbefragung darüber geben, ob es tatsächlich zu der Bewerbung kommen soll.
Während der Bewerbung Münchens um die Olympischen Winterspiele 2018 gab es ein Bürgerbegehren, in dem sich die Bürger für eine Bewerbung aussprachen. Im Vorfeld der erneuten Bewerbung Münchens für die Spiele 2022 hatte es dann einen Bürgerentscheid gegeben – dieses Mal haben sich die Einwohner der Stadt jedoch mehrheitlich gegen eine Bewerbung ausgesprochen.
In deren Konsequenz waren sowohl DOSB als auch die potentiellen Bewerberstädte der Meinung, dass es vor zukünftigen Bewerbungen immer eine Bürgerbeteiligung geben muss, um eine breite Zustimmung der Bevölkerung sicherzustellen. Doch weder in Berlin noch in Hamburg gab es bis dahin Instrumente zur Einholung eines entsprechenden Bürgervotums.
Der Berliner Senat hat daher das Gesetz über eine Befragung zur Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in Berlin verabschiedet, das zur Durchführung einer Befragung ermächtigt. Das Ergebnis des Votums soll jedoch keine rechtliche Bindungswirkung für die Stadt Berlin entfalten, die Bewerbung durchzuführen oder von ihr Abstand zu nehmen, sondern dazu dienen, ein Stimmungsbild zu zeichnen. Das Gesetz sieht, für den Fall, dass der DOSB sich für Berlin entscheiden sollte, als Termin für die Befragung den 13. September 2015 vor.
In Hamburg wird derzeit noch über ein angemessenes Instrument der Bürgerbeteiligung diskutiert. Im Raum steht ein in der Verfassung geregeltes Referendum oder eine einfachgesetzliche Volksbefragung wie in Berlin.
Der lange internationale Weg bis zur "Host City"
Im Anschluss an den nationalen Entscheid muss sich der deutsche Bewerber dem internationalen Bewerbungsverfahren stellen. Mitbewerber sind derzeit Boston und Rom. Als weitere potentielle Mitstreiter können Paris, Durban, Istanbul, Baku und Doha hinzukommen.
Das neue Bewerbungsverfahren unterteilt sich in drei Etappen. Diese werden durch die "Einladungsphase" eingeläutet, die sich an alle potentielle Bewerberstädte richtet und für die Städte unverbindlich ist.
Mit der "Applicant City Phase" beginnt das offizielle Bewerbungsverfahren. Hierzu müssen sich die Städte und ihre Nationalen Olympischen Komitees verbindlich anmelden, eine entsprechende Anmeldegebühr zahlen und die Regularien des IOC für das Bewerbungsverfahren anerkennen. Diese umfassen u.a. das "Candidature Acceptance Procedure" und die "Rules of Conduct applicable to all cities wishing to organise the Olympic Games". In dieser Phase müssen die Bewerberstädte das erste Bewerberdokument, das sogenannte Mini Bid Book, erstellen.
Auf Grundlage des Mini Bid Books wählt das IOC die Candidate Cities aus. Die "Candidate City Phase" berechtigt die Städte dazu, international für Ihre Bewerbung zu werben. Begleitet wird sie durch internationale Workshops und die Teilnahme am "Observer Programm" für die Olympischen Spiele in Rio im Jahr 2016.
Im zentralen Bewerbungsdokument, dem "Bid Book", müssen die Bewerber detailliert ausführen, wie ihr Bewerbungskonzept aussehen soll. Das Buch muss Garantien der öffentlichen Hand enthalten, die u.a. die Durchführung und die Finanzierung sicherstellen. Eine Evaluierungskommission prüft die Bid Books im Frühjahr 2017 vor Ort und berichtet anschließend darüber.
Im Herbst 2017, auf der 130. IOC-Session in Lima, entscheidet schließlich der IOC schließlich, wer die Host City für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 sein soll.
Die deutschen Bewerberstädte müssen also einen lang Weg gehen. Die Agenda 2020 bietet nun aber die Chance, mit einem nachhaltigen Konzept international zu punkten. Mit der Bewerbung von Hamburg und Berlin für die Olympischen und Paralympischen Spiele hat der Sport in Deutschland bereits schon gewonnen. Denn durch die neue Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz im Verfahren baut die Bewerbung um das sportliche Großereignisse auf ein breites gesellschaftliches Fundament.
Der Autor Dr. Jonas Leder ist Rechtsanwalt der auf Sportrecht spezialisierten Kanzlei von appen | jens legal in Hamburg. Er war zuvor als Rechtsanwalt für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH tätig, welche für das Bewerbungsverfahren Münchens um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2018 verantwortlich war.
Jonas Leder, Olympisches Ringen: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14764 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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