LTO-Podcast mit IStGH-Richter Bertram Schmitt: "Aus­tritte sch­merzen natür­lich"

von Peggy Fiebig

21.04.2018

Seit drei Jahren ist Bertram Schmitt Richter beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Wie er dahin gekommen ist, wie die Arbeit dort aussieht und was er vom Vorwurf "Schwarz gegen Weiß" hält, erzählt er im Gespräch mit LTO.

Vor seiner Tätigkeit am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) war Bertram Schmitt unter anderem Richter beim BGH, Ad-hoc-Richter beim EGMR und Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht. Daneben gibt er gemeinsam mit Lutz Meyer-Goßner den Standardkommentar im Strafprozessrecht heraus.

Vor gut zwanzig Jahren, am 17. Juli 1998, wurde mit der Verabschiedung des Rom-Statutes der rechtliche Rahmen für den Ständigen Internationalen Strafgerichtshof gelegt. Dort wird über Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und – neu – auch über Verbrechen der Aggression geurteilt. Schmitt leitet am Strafgerichtshof derzeit das Ongwen-Verfahren. Dem ugandischen Rebellenführer werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 70 Fällen vorgeworfen.

Im LTO-Podcast erzählt Bertram Schmitt über seine Arbeit am Internationalen Strafgerichtshof und wie er dahin gekommen ist. Er berichtet, wie sich die Arbeit am ICC von der an einem deutschen Gericht unterscheidet, aber auch über die Schwierigkeiten, die die Zusammenarbeit mit Kollegen mit anderem kulturellen, vor allem aber auch beruflichen Hintergrund mit sich bringt. Deutlich reagiert er auf den Vorwurf, der Gerichtshof würde nur Taten auf dem afrikanischen Kontinent verfolgen und deshalb "neokolonial" agieren. Es gäbe, so Schmitt, kaum eine internationale Institution, in der Menschen aus Afrika so viel zu sagen hätten wie beim ICC.

Keine Folge verpassen: Abonnieren Sie den LTO-Podcast auf iTunes oder per Feed.

Zitiervorschlag

LTO-Podcast mit IStGH-Richter Bertram Schmitt: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28199 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen