Wahlprogramme – Teil 6: Für transparenten Lobbyismus in der Gesetzgebung

von Claudia Kornmeier

29.08.2013

2/2: Legislative Fußspur

Freshfields arbeitete am Finanzmarkstabilisierungsgesetz aus dem Hause Steinbrück mit, zu Guttenberg beauftragte Linklaters mit einem Entwurf für eine Ergänzung des Kreditwesengesetzes.  Bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen lassen sich die Ministerien gerne von Großkanzleien "beraten" – so nennen es die Amtsinhaber.  "Gesetze schreiben" nennt es die jeweilige Opposition.

Die SPD will nun dafür sorgen, dass der Einsatz externer Berater in Bundesministerien nachvollziehbar wird. Sie wollen eine "legislative Fußspur" einführen, aus der hervorgeht, welchen Beitrag externe Berater an der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs haben. Denselben Vorschlag hatte die Partei bereits 2011 während der Debatte um ein Lobbyregister im Bundestag gemacht.

Experte: Hier geht es um die Verwendung von Steuergeldern

Die eigentliche Praxis stellen sie damit nicht infrage. Dabei kann man durchaus bezweifeln, ob damit nicht unnötig Steuergelder ausgegeben werden und nicht besser eigene Mitarbeiter mit entsprechendem Sachverstand hätten eingestellt werden sollen, um eventuelle Interessenskonflikte zu vermeiden. "Wenn es um elementare Zukunftsfragen geht, dann müssten eben auch Beamte mal am Wochenende und die ganze Nacht durcharbeiten", so der Juraprofessor Sodan.

Wenn dann aber doch eine Kanzlei beauftragt werde, dann müsse das unbedingt offengelegt werden. Eine legislative Fußspur sieht der Jurist nicht nur weniger kritisch als ein Lobbyregister, er begrüßt den Vorschlag sogar. "Das  mag inkonsequent klingen. Aber der Unterschied ist ja, dass es hier um die Verwendung von Steuergeldern geht." Ganz abgesehen davon, dass Rechtsanwälte typischerweise Vertreter von Partikularinteressen und eben nicht des Gemeinwohls seien.

In einem Gesetzentwurf sollte deshalb nicht nur offengelegt werden, welche externen Berater daran mitgewirkt haben, sondern auch, wie viel von deren Vorschlägen übernommen worden ist. Sodan schlägt vor, das ähnlich wie in den Berichten der federführenden Ausschüsse für das Plenum zu handhaben. In diesen wird  aufgelistet, wer an einer Anhörung teilgenommen hat. Eine Einschränkung macht er aber auch hier: "Das Honorar der Kanzleien sollte nicht aufgedeckt werden müssen."

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Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Wahlprogramme – Teil 6: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9447 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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