2/2: Auswirkungen des geplanten Entgelttransparenzgesetzes
Dem Problem des sog. "Gender Pay Gap" begegnet der Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG-E) aus der Feder des Bundesfamilienministeriums. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz im Sommer 2017 in Kraft treten – im Dezember ist es indes noch einmal von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden.
Der Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, "Entgelttransparenz durch Verfahren" zu schaffen. Beschäftigte von Arbeitgebern mit mehr als 200 Arbeitnehmern erhalten einen individuellen Auskunftsanspruch. Dieser bezieht sich auf das Durchschnittsgehalt ihrer Kollegen anderen Geschlechts mit vergleichbarer Tätigkeit (§ 10 EntgTransG-E). Erfüllt der Arbeitgeber den Auskunftsanspruch nicht, soll dies nach § 15 Abs. 5 EntgTransG-E ein Indiz für das Vorliegen einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung sein. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten haben zudem regelmäßig ihre Entgeltsysteme zu überprüfen und dazu entsprechende Berichte zu erstellen (§§ 17 ff. EntgTransG-E).
Die Crux der Vergleichbarkeit
Das geplante Gesetz soll auf existierende Lohnunterschiede aufmerksam machen und Informationsasymmetrien beheben. Künftig wird es zumindest in größeren Unternehmen leichter möglich sein, den Verdacht einer Entgeltdiskriminierung zu erhärten.
Birte Meier etwa hat anscheinend nur durch Zufall vom Lohngefälle beim ZDF erfahren. Der im EntgTransG-E vorgesehene Auskunftsanspruch und die Beweislastumkehr im Falle seiner Nichterfüllung sind geeignet, derartige Diskriminierungen vor Gericht einfacher geltend zu machen. Da sich der Auskunftsanspruch jedoch nur auf vergleichbare Tätigkeiten bezieht, wird hierzu in Zukunft ebenfalls regelmäßig darüber Streit entstehen, was als vergleichbare Tätigkeit im jeweiligen Unternehmen anzusehen ist. Damit ist im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nicht viel gewonnen.
Kurzfristig wird das Gesetz jedenfalls Signalwirkung entfalten. Ob es aber auch langfristig seinen verfolgten Zweck der Schließung des "Gender Pay Gap" erreichen wird, muss sich erst noch zeigen. Denn auch weiterhin ist nicht jeder Lohnunterschied immer gleich auch Ausdruck einer Diskriminierung.
Die Autoren Professsor Dr. Robert von Steinau-Steinrück und Dr. Paul Gooren, LL.M. sind Rechtsanwälte bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin. Sie beraten Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Journalistin verklagt ZDF wegen Diskriminierung: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21551 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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