Justizreform in Polen: "Wer Richter werden darf, wird in der Politik ent­schieden"

von Annelie Kaufmann

30.10.2017

Nachdem das Verfassungsgericht gelähmt ist, greift die polnische Regierung die Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte an. Demnächst könnten sich Präsident Duda und PiS-Chef Kaczyński auf gemeinsame Vorschläge einigen. 

In Polen wird weiterhin über eine umfassende Justizreform diskutiert. Erwartet wird, dass sich Präsident Andrzej Duda und der Chef der rechtspopulistischen PiS-Partei Jarosław Kaczyński auf ein abgestimmtes Reformpaket verständigen. Klar ist: Beide wollen die Unabhängigkeit der Justiz massiv beschränken.

Duda hatte zuvor gegen zwei Gesetzentwürfe der PiS-Fraktion im polnischen Parlament sein Veto eingelegt. Er begründete das mit formellen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Tatsächlich bringen seine Vorschläge für die Justiz jedoch kaum Verbesserungen.

Das zentrale Ziel beider Reformvorschläge ist, zahlreiche Richter am Obersten Gericht und in den unteren Instanzen auszutauschen. Dazu soll das von der PiS dominierte Parlament insbesondere den Landesjustizrat (Krajowa Rada Sądownicztwa, KRS) unter seine Kontrolle bringen – denn der ist maßgeblich an der Neubesetzung von Richterstellen beteiligt.

"Beide Entwürfe, von Präsident Duda und Herrn Kaczyński, verletzen die Verfassung", sagt die Rechtspolitikerin Kamila Gasiuk-Pihowicz gegenüber LTO. Sie ist Rechtsanwältin und Abgeordnete der liberalen Fraktion Nowoczesna. "Gemäß der polnischen Verfassung haben Politiker kein Recht, die Richter im Landesjustizrat zu wählen." Bisher bestimmen die Richter ihre Vertreter selbst. "Diese Regelung ist eine Voraussetzung für die Unabhängigkeit des Justizsystems", betont Gasiuk-Pihowicz.

Der Präsident will seine eigene Machtposition ausbauen

Die regierende PiS-Partei hatte im Juli versucht, drei Justizreformen auf den Weg zu bringen. Sie betreffen die ordentlichen Gerichte, das Oberste Gericht und den Landesjustizrat, der eine wichtige Rolle bei der Besetzung von Richterstellen spielt. Die Gesetzentwürfe wurden von Mitgliedern der PiS-Fraktion ins Parlament eingebracht – teils ohne vorherige Ankündigung und für die oppositionellen Abgeordneten überraschend – aber offensichtlich vom Justizministerium vorbereitet.

Während das Gesetz über die ordentlichen Gerichte bereits in Kraft getreten ist, hat Duda gegen die andere beiden Gesetze ein Veto eingelegt und eigene Entwürfe vorgestellt. Dabei zeigt sich: Der Präsident will vor allem seine eigene Position gegenüber der PiS-Regierung und Justizminister Zbigniew Ziobro stärken.

Es ist kein Zufall, dass die PiS ihre Gesetzentwürfe vorlegte, nachdem sie das polnische Verfassungsgericht praktisch ausgeschaltet hatte. Justizminister Ziobro hatte bereits 2016 angekündigt, die Reformen der Justizverwaltung anzugehen, sobald der Streit um das Verfassungsgericht "beigelegt" sei. Im Zuge einer höchst umstrittenen Reform hatte die PiS neue Richter ernannt, das Verfahrensrecht maßgeblich geändert und die Veröffentlichung von Urteilen verhindert. Nun ist von den Verfassungsrichtern kein Gegenwind mehr zu erwarten.

"In letzter Zeit wenden sich polnische Richter seltener mit Anfragen an das Verfassungsgericht", sagt Krystian Markiewicz, Vorsitzender der polnischen Richtervereinigung Iustitia und Berufungsrichter in Zivilsachen am Bezirksgericht in Kattowitz. So hätten unter anderem der Landesjustizrat und die Präsidentin des Obersten Gerichts Anfragen zurückgezogen. "Das ist ein Zeichen für das mangelnde Vertrauen der Richter in das Gericht."

Nach dem Verfassungsgericht soll das Oberste Gericht entmachtet werden

Stattdessen hat das Oberste Gericht angekündigt, faktisch die Funktionen des Verfassungsgerichts zu übernehmen und etwaige Verletzungen der Verfassung zu überprüfen. Regulär ist das oberste Gericht nicht nur die höchste Instanz für Zivil- und Strafsachen sowie die 2. Instanz in Disziplinarverfahren gegen Richter, sondern auch zuständig für Entscheidungen über die Gültigkeit der Wahlen.

Seine Präsidentin ist Małgorzata Gersdorf, deren Amtszeit noch bis 2020 andauert. Sollten die Reformen in Kraft treten, müsste sie ihren Posten jedoch räumen, wenn sie 65 wird, also im November dieses Jahres. Während Justizminister Ziobro außerdem die Amtszeit aller anderen Richter nach Inkrafttreten des Gesetzes beenden will, schlägt Duda vor, für alle Richter eine Altersgrenze von 65 Jahren einzuführen. Sie könnten dann beim Präsidenten eine Verlängerung der Amtszeit bis zum 71. Geburtstag beantragen – ein Vorgehen, das viele Richter als unwürdig ansehen werden.

Gersdorf hat sich den Reformplänen entschieden entgegengestellt. Das Oberste Gericht übte in einer Stellungnahme scharfe Kritik an den Gesetzentwürfen und merkte an, der Vorschlag des Präsidenten sei – verglichen mit dem des Justizministers – nur insofern "besser", als nicht alle Richter gleichzeitig entlassen würden.

Über die Neubesetzung der Richterstellen will künftig die PiS entscheiden

Parallel zu der Entmachtung der amtierenden Richter will die PiS entscheidenden Einfluss auf die Neubesetzung der Richterstellen nehmen, indem sie den Landesjustizrat unter ihre Kontrolle bringt. Dieser wählt die Kandidaten für Richterposten aus. Außerdem ist er dafür zuständig, die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren, nimmt Stellung zu Gesetzgebungsverfahren und kann das Verfassungsgericht anrufen. In Deutschland gibt es kein entsprechendes Gremium – allerdings in vielen anderen europäischen Staaten.

Der Landesjustizrat besteht aus 15 Richtern, die von Selbstverwaltungsorganen gewählt werden, und zehn weiteren Mitgliedern: sechs Abgeordneten des Parlaments, den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs, dem Justizminister und einem Vertreter des Präsidenten.

Künftig soll das Parlament auch die richterlichen Mitglieder wählen. Während der Justizminister dafür eine einfache Mehrheit genügen lassen will, schlägt Duda eine qualifizierte Mehrheit von drei Fünfteln der Abgeordneten vor. Die erreicht die PiS nicht. Im Ergebnis würde sie dennoch entscheidenden Einfluss erlangen, warnen die Juristen Dariusz Mazur und Waldemar Żurek in einem Fachaufsatz: Die PiS könnte auch bei Nicht-Erreichen der Drei-Fünftel-Mehrheit jedenfalls acht Richter im Landesjustizrat bestimmten. Zusammen mit den nicht-richterlichen Mitgliedern wäre ihr auch so eine Mehrheit sicher.

Zitiervorschlag

Annelie Kaufmann, Justizreform in Polen: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25303 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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