2/2: EU-Vorschlag stärkt Transparenz, Entscheidungskonsistenz
Die genaue Begründung der Entscheidung im Fall Philip Morris ist noch nicht bekannt, mit einer Veröffentlichung ist jedoch bald zu rechnen. Bei Schiedsverfahren, die nach den Regeln der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) durchgeführt werden, ist dies derzeit hingegen nicht die Regel. Der aktuelle EU-Vorschlag greift dieses Problem auf und schreibt weitgehende Veröffentlichungspflichten vor.
Neben dem Problem mangelnder Transparenz greift der TTIP-Vorschlag der EU-Kommission auch einen weiteren Schwachpunkt des bisherigen Investitionsrechts auf, nämlich die große Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung zu einzelnen materiell-rechtlichen Fragen wie z.B. der Reichweite von Meistbegünstigungsklauseln. Hierzu will die EU nicht nur Schutzstandards genauer definieren, sondern auch eine Berufungsinstanz errichten. Ein Pool von 21 Berufsrichtern, die zu einem Drittel aus den Vereinigten Staaten, zu einem Drittel aus der EU und zu einem Drittel aus einem Drittstaat stammen, soll zukünftig zur Entscheidung über Investorenklagen bereitstehen. Aus diesen drei Dritteln würde für die einzelnen Schiedsverfahren dann jeweils ein Richter per Losverfahren ausgewählt, sodass das dreiköpfige Entscheidungsgremium stets aus einem US-Amerikaner und daneben zum Beispiel einem Griechen und einem Kolumbianer bestünde. Im Fall des Freihandelsabkommens mit Vietnam ist die geplante Besetzung der Richterbank noch nicht bekannt.
Das Streben der EU nach mehr Transparenz und Konsistenz ist lobenswert. Allerdings opfert der Vorschlag eine bisherige Stärke des Systems: Im Fall der Einführung des Gerichtssystems wäre es nicht mehr möglich, für einen konkreten Fall besonders geeignete Schiedsrichter auszuwählen. Darüber hinaus wird die von der Europäischen Kommission angestrebte Unparteilichkeit der Richter durch ihre künftig ausschließlich staatliche Bezahlung in Frage gestellt.
Tür muss für neue Staaten offenstehen
Und dies ist nicht die einzige Schwäche des Vorschlages: Obwohl die Europäische Kommission langfristig einen multilateralen Gerichtshof anstrebt, könnte ein TTIP- oder EU-Vietnam-Gericht als erster Schritt hierzu genau das Gegenteil erreichen: Zwei neue bilaterale Gerichte könnten die bisherige bilaterale Struktur des Investitionsrechts weiter zementieren. Zersplitterung droht.
In zukünftigen Handelsabkommen sollte ein permanentes Investitionsgericht daher nur installiert werden, wenn es offen und attraktiv für den Beitritt anderer Staaten ist und die Vorteile von staatlicher Gerichtsbarkeit (Konsistenz der Entscheidungen) und Schiedsgerichtsbarkeit (Staatsferne und besondere Fachkompetenz) verbindet. Eine derartige fruchtbare Kombination könnte insbesondere dann entstehen, wenn in erster Instanz wie bislang Schiedsgerichte und in zweiter Instanz ein neu zu bildender Gerichtshof entschiede. Dies wäre nicht nur kostengünstiger, sondern auch realistischer als der aktuelle EU-Vorschlag. Die Schiedsgerichtsbarkeit würde dann nicht zum Auslaufmodell, sondern neu belebt.
Dr. Alexandra Diehl und Heiko Heppner sind Rechtsanwälte im Bereich "Litigation & Dispute Resolution" bei der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance. Dr. Alexandra Diehl unterrichtet außerdem Investitionsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Heiko Heppner ist Professor für internationales Schiedsrecht an der Fuzhou University in China.
TTIP und mehr - EU plant neues Gerichtssystem: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18106 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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